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  • Veröffentlichungsdatum 17.04.2024
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Bewerbungsverfahren für Gutachtertätigkeit für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

In der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung werden bei der Beantragung von Psychotherapiekontingenten Gutachter*innen eingesetzt.

Vom 17. April bis 17. Mai 2024 können sich qualifizierte Psychotherapeut*innen für die Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen bewerben.

Die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter ist zum 1. Juli 2024 vorgesehen.

Für die Bestellung als Gutachter*in sind die entsprechenden Qualifikationen gemäß Paragraf 36 der Psychotherapie-Richtlinie und Paragraf 12 der Psychotherapie-Vereinbarung nachzuweisen – jeweils für diejenigen Psychotherapieverfahren und diejenige Altersgruppe. Für die Systemische Therapie kann aufgrund einer Übergangsregelung in Paragraf 40 der Psychotherapie-Richtlinie in einem genau bestimmten Umfang von einzelnen Vorgaben abgewichen werden.

Die Ausschreibung ist auf die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen begrenzt und kann bei entsprechender Qualifikation Gruppenpsychotherapie einschließen, wenn dies bei der Bewerbung beantragt wird.

Die genauen Qualifikationsanforderungen sowie das Online-Formular für eine Bewerbung als Gutachter*in finden Sie unter www.kbv.de/824886.