Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 23.09.2024
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Aktuelles zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab dem 15. Januar 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für die Versicherten freiwillig. Versicherte können der Einrichtung bei ihrer Krankenkasse widersprechen, daraus dürfen ihnen keine Nachteile in der Gesundheitsversorgung entstehen, so gibt es der Gesetzgeber vor. Sollten Versicherte der Einrichtung der ePA nicht widersprochen haben, können sie bei der Nutzung entscheiden, wer Zugang zur Patientenakte erhält.

Der Gesetzgeber hat besondere Hinweispflichten bei „Daten, deren Bekanntwerden Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung” sein können, geregelt und nennt sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen müssen ihre Patient*innen vor dem Einstellen dieser Daten auf ihre Widerspruchsrechte hinweisen, der Widerspruch ist in der Behandlungsakte der Praxis zu dokumentieren.

Die Krankenkassen haben inzwischen mit der Information ihrer Mitglieder zur ePA und hier speziell zum Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung der ePA begonnen.                                                  

Die Etablierung der ePA stellt die psychotherapeutischen Praxen vor besondere Anforderungen und Fragen:

  • Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Arzt- und Psychotherapiepraxen für die ePA?
  • Welche Informations- und Aufklärungspflichten kommen auf die psychotherapeutischen Praxen mit der ePA zu?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen die Praxen erfüllen?
  • Welche Rechte haben Psychotherapiepraxen im Hinblick auf die ePA?
  • Wie ist der Schutz der sensiblen psychotherapeutischen Behandlungsdaten gewährleistet?
  • Wie informiere ich meine Patienten über ihre Widerspruchmöglichkeit zum Einstellen psychotherapeutischer Behandlungsdaten?

Zu diesen und weiteren Themen werden wir Sie in den nächsten Tagen und Wochen informieren und Praxismaterialien bereitstellen. Wir bereiten Informationsveranstaltungen, aktuelle Informationen und Informationsmaterialien zur ePA vor und halten Sie auf dem Laufenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat erste Antworten Fragen rund um die ePA für Arzt- und Psychotherapiepraxen auf ihrer Homepage hier zusammengefasst.

Derzeit plant der Bundesvorstand eine bundesweite Online-Veranstaltung zur ePA. Auch einige Landesgruppen sind inzwischen aktiv geworden.

  • Die Berliner Landesgruppe bietet eine Informationsveranstaltung zur ePA im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 8.10.2024 an (nur für Berliner DPtV-Mitglieder)
  • Die hessische Landesgruppe führt am 13.12.2024, 15-18 Uhr,  in Frankfurt eine Informationsveranstaltung zur ePA mit dem IT-Security-Analysten und IT-Experten für Datensicherheit Martin Tschirsich durch. Die Veranstaltung bietet einen Überblick über alle Fragen rund um die ePA (Anwendung, Sicherheit, Datenschutz) Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf 70 Personen begrenzt.

Wer gerne die gematik als Informationsquelle zur ePA nutzen möchte, kann sich zu einer Informationsveranstaltung zur ePA am 2.10.2024, 17:00-18:30 Uhr, auch dort anmelden.