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  • Veröffentlichungsdatum 22.09.2025
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Bewertung psychotherapeutischer und ärztlicher Leistungen steigt um 2,8 %

Die Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) einigten sich am 17. September 2025 auf eine Anhebung des Orientierungswertes auf 12,7404 Cent ab dem 1. Januar 2026. Aktuell beträgt der Orientierungswert 12,3934 Cent, das ist somit eine Steigerung um 2,8 %.

Nach wochenlangen Verhandlungen einigten sich KBV und GKV-SV im Bewertungsausschuss auf diese moderate Steigerung der Bewertung der psychotherapeutischen und ärztlichen Leistungen.

Bei den jährlichen Verhandlungen findet sowohl die Arztlohnentwicklung Berücksichtigung als auch die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten, insbesondere Personalkosten und die Kosten für Energie und Miete.

Der gefundene Kompromiss ist im Rahmen einer äußerst angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen und der Diskussion um Spargesetze und Nullrunden zu sehen. Das Ergebnis bleibt für die Praxen unbefriedigend. Bis heute konnte die Entwicklung des Orientierungswertes die inflationsbedingten Kostensteigerungen einer psychotherapeutischen Praxis insbesondere der Jahre 2022 und 2023 nicht kompensieren.

Nachgelagert zu den Verhandlungen des Orientierungswertes findet auch im Herbst dieses Jahres die Überprüfung der „Angemessenheit“ der Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen im Kapitel 35 EBM durch den Bewertungsausschuss statt. Auf der Basis von speziell für diesen Zweck aufgearbeiteten „Mikrodaten“ des Statistischen Bundesamtes ist zu prüfen, ob die Ertragsmöglichkeiten einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis zumindest den Durchschnittsertrag von Vergleichsfacharztgruppen erreicht (entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes). Gegebenenfalls erfolgt eine Veränderung der Punktzahlen im EBM. Ebenfalls wird die Höhe des Strukturzuschlages zu prüfen sein. Wir werden aktuelle Entwicklungen zeitnah berichten.