Aktuelles
BPtK und DPtV verhandeln neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP
Aufgrund der seit 1996 nicht mehr novellierten GOP bzw. GOÄ sind die Gebührensätze für die Behandlung von privat Versicherten inzwischen deutlich geringer als für gesetzlich Versicherte. Das niedrige Niveau der Vergütung und die bestehenden Regelungslücken im Bereich psychotherapeutischer Leistungen führten zu einem dringenden Handlungsbedarf.
Die DPtV hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und den Kostenträgern der Beihilfe begonnen. Die Verhandlungen konnten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden.
Es konnte eine Aktualisierung des psychotherapeutischen Leistungskatalogs verhandelt und Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen erarbeitet werden. Die neuen Regelungen in der GOP/GOÄ führen zu einer deutlichen Aufwertung psychotherapeutischer Leistungen und treten bereits ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.
Details finden Sie hier: https://api.bptk.de/uploads/B_Ae_K_B_Pt_K_PKV_V_Beihilfe_Abrechnungsempfehlung_d583969f7a.pdf
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den Abrechnungsempfehlungen inzwischen zugestimmt. Derzeit werden Auslegungsfragen mit den Vertragspartnern finalisiert.
Mit diesem Mitgliedermailing möchten wir Sie über den erfreulichen Ausgang der Verhandlungen informieren und laden Sie zu einer Online-Informationsveranstaltung ein:
GOP − neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen
22. Juli 2024 von 18.00 bis 20.00 Uhr
Als Referenten konnten wir Dipl.-Psych. Dieter Best gewinnen (Honorarexperte und Autor des Kommentars zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte diesen Registrierungslink:
https://eu01web.zoom.us/meeting/register/u5crcOuprjojGNdYc3hnOpDBwciL8lteDuNE
Die Einwahldaten werden Ihnen dann automatisiert zur Verfügung gestellt.