Aktuelles
Bundestagspetition zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen eingereicht
Die DPtV hat gestern aus aktuellem Anlass eine Petition zu der unsachgerechten Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingereicht. Die Petition mit der Nummer 196376 wird aktuell für die öffentliche Freigabe und Mitzeichnung im Petitionsausschuss geprüft. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald diese für die Mitzeichnung freigegeben wird.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um die gesetzlichen Leitplanken der psychotherapeutischen Vergütung klarer zu regeln und künftig Kosteneinsparungen zu Lasten der psychotherapeutischen Versorgung zu vermeiden!
Den gesamten Petitionstext finden Sie im Anhang. Wir warten gemeinsam auf den Startschuss, um unsere Anliegen mit möglichst vielen Unterschriften zu untermauern.
Vorweg schonmal die zentralen Forderungen aus der Petition:
- Angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!
- Gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!
- Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!
- Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen!