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  • Veröffentlichungsdatum 17.04.2026
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DPtV-Meldung zum Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit dem Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in dieser Woche ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das in der derzeitigen Formulierung erhebliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung haben kann. Das CDU-geführte BMG verfolgt das Ziel, die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen der GKV zu binden und Einsparungen vorzunehmen. Wir kritisieren ausdrücklich, wie unverhältnismäßig unsere Berufsgruppe und damit die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen benachteiligt werden sollen. Der Entwurf setzt an einer Stelle an, an der das Versorgungssystem bereits heute unter Druck steht und dagegen wehren wir uns. Das BMG geht hierbei strategisch vor und arbeitet mit extra kurzen Rückmeldefristen, um möglichst ein einheitliches Vorgehen der beteiligten Gesundheitsbereiche zu verhindern. Die Verbände und Institutionen haben gestern vom BMG die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum kommenden Montag, 20.04.26, 09:00 Uhr erhalten. Für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung müssen wir darum kämpfen, dass die Therapieleistungen vollumfänglich extrabudgetär vergütet und nicht zusätzlich begrenzt werden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie muss verhindert werden, weil hier aktiv zusätzliche Finanzmittel für die Psychotherapie gekürzt werden sollen.

Was ist geplant – was kritisieren wir?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die extrabudgetären Leistungen (also ein Großteil unserer psychotherapeutischen Leistungen) in ihrer künftigen Entwicklungsmöglichkeit begrenzt werden sollen. Hierbei sollen die Grundlohnsummen (also die Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenzen der GKV-Beiträge) eine Rolle spielen und zusätzliche Ausgabenentwicklungen mit noch auszuarbeitenden Begrenzungs- und Ausgleichsmechanismen versehen werden.  

Der Referentenentwurf sieht zudem vor, die Zuschläge für die Kurzzeittherapie zu streichen. Damit wird ein Instrument geschwächt, das Versorgung schnell, wirksam und effizient fördert und damit auch Kosten sparen kann. Auch das lehnen wir klar ab. Diese kompakten und versorgungseffizienten Leistungen der Kurzzeittherapie werden derzeit durch Zuschläge der ersten 10 Sitzungen finanziell gestützt, um eine höhere Aufnahmekapazität in den Psychotherapiepraxen zu fördern und den erhöhten Aufwand zu kompensieren. Das halten wir weiterhin für ein sinnvolles Modell und setzen uns intensiv für den Erhalt der Zuschläge ein.

Warum das aus Versorgungssicht falsch ist

Psychotherapeutische Leistungen sind streng zeitgebunden und nicht delegierbar.  Schon heute bestehen Engpässe insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Weitere Eingriffe in die finanzielle Situation der Praxen gefährden die Niederlassung, Weiterbildung und ambulante Behandlungsplätze. Im Übrigen weist die „Finanzkommission Gesundheit“ in ihrem ersten Bericht „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung“ selbst ausdrücklich darauf hin, dass mit Empfehlungen der Kategorie B, Einsparungen oder Einnahmen mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einhergehen können. Diese Einschätzung teilen wir und der Gesetzgeber ist gut beraten, in diesem Punkt keine versorgungsfeindlichen Vorschläge umzusetzen und den Gesetzentwurf zu überarbeiten.

Wir sagen klar: Wer in der Psychotherapie kürzt, stabilisiert nicht das System, sondern verschlechtert Versorgung und gesellschaftliche Stabilität. Des Weiteren solidarisieren wir uns mit den anderen Akteuren des ambulanten Versorgungsystems, vor allem den Ärzt*innen, um gemeinsam gegen diese unüberlegten und zum Großteil versorgungsfeindlichen Regelungen vorzugehen. Die nötigen Abstimmungen werden derzeit im Hintergrund durchgeführt. Das BMG ist aufgefordert, den Gesetzentwurf umfassend zu überarbeiten.

Lesen Sie auch unsere Stellungnahme zu den Vorschlägen der Finanzkommission.