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  • Veröffentlichungsdatum 29.08.2022
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KV-Wahlen 2022 - Warum die DPtV wählen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 31.12.2022 endet die aktuelle Legislaturperiode der Vertreterversammlung der KV-Hessen. Die im September/ Oktober 2022 anstehenden Wahlen für die neue Amtsperiode sind für uns Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut* innen sehr wichtig!
In der KV müssen wir – aufgrund der gesetzlich regulierten niedrigen Anzahl an Vertreter*innen in der Vertreterversammlung – unsere psychotherapeutischen Anliegen immer wieder mit den anderen Arztgruppen und dem KV-Vorstand verhandeln. In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir DPtV-Vertreter*innen aktiv dazu beitragen, dass unsere Interessen vermehrt Gehör fanden. Gleichzeitig möchten wir Sie natürlich auch weiter gut und aktuell informieren und Ihre Fragen und Probleme in die KV und auf die Bundesebene, die KBV, zurückspiegeln. Dafür müssen wir DPtV-Vertreter*innen in der KV Hessen gut vertreten sein. Jede einzelne Stimme von Ihnen zählt dabei, den Service und die berufspolitische Arbeit für Sie sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene aufrecht zu erhalten und natürlich weiter auszubauen!
Vom Wahlergebnis in den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder hängt nicht nur unser regionaler Einfluss in Hessen ab, sondern auch die Besetzung der Positionen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Eine erfolgreiche Arbeit auf regionaler und Bundesebene erfordert eine gute Vernetzung in den Gremien, Kontakte zu relevanten Politiker*innen und Ärzteverbänden und natürlich auch, schnelle und solide Informationsaufbereitung und gute Pressearbeit – so wie dies in der DPtV gelebt wird.
Wir müssen immer wieder echte und zähe Überzeugungsarbeit leisten, damit Psychotherapie dort verstanden wird, wo Politiker*innen unseren Berufsstand betreffende Gesetze entwerfen, wo KBV Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen über unsere Arbeitsbedingungen und Honorare verhandeln.
Das, was am Ende zählt ist, Mehrheiten für unsere Positionen organisieren zu können.

Nutzen Sie deshalb Ihr Stimmrecht! Wenn Sie sich vom 12.09.2022 bis 04.10.2022 an der Wahl zur Vertreterversammlung der KV Hessen beteiligen, stärken Sie die Interessen der Psychotherapeut*innen!

 

Warum die DPtV wählen?

Die DPtV als Berufsverband ist durch Ihre täglichen Rückmeldungen per Mail, Telefon und in persönlichen Gesprächen mit Ihnen nah dran an Ihren Bedürfnissen, Interessen und Nöten. Ihre Rückmeldungen nehmen wir ernst und nehmen diese mit in die zuständigen Gremien, um Ihren Praxis-Alltag stetig zu verbessern, die Berufsfreiheit zu stärken, unseren Berufsstand immer mehr auf Augenhöhe mit den Ärzten zu bringen, unsere Relevanz im Gesundheitswesen bewusster zu machen und nicht zuletzt auch unsere Arbeit, ihrem bedeutsamen Wert in der Gesellschaft entsprechend, honoriert zu bekommen. Ihre Stimme in der KV-Wahl ermöglicht uns, unser Wissen um die Nöte und Forderungen der Psychotherapeut*innen in die Gremien der Selbstverwaltung und in die Politik zu tragen. Die DPtV ist dazu ein wichtiges Netzwerk: durch Austausch mit Ihnen und konkrete Unterstützung in unserer ehrenamtlichen Arbeit durch Sie, kann gute Überzeugungsarbeit in den Gremien überhaupt erst erreicht werden.

Honorare und Vergütung

  • Weitere Absenkung des ÄBD-Beitrages für PP und KJP.

  • Zeitnahe Auszahlung der Nachvergütung der Quartale 3–2018 und 4 –2018.

  • Unbürokratische Umsetzung der Überprüfung der Mindestsprechstundenanzahl für die Zuschläge bei Kurzzeittherapie.

  • Vereinbarung mit der KV Hessen zur Durchführung weiterer Musterklageverfahren zu den psychotherapeutischen Honoraren.

Unterstützung der Psychotherapeut*innen in der Coronapandemie

  • Kostenlose Schutzausrüstung für Psychotherapeut*innen über KVWebshop (z. B. Masken und Desinfektionsmittel).
  • Schnelle Initiierung einer hessischen Telefonsprechstunde.
  • unbürokratische Umsetzung des Schutzschirmes bei corona-bedingten Einnahmeausfällen.
  • Ermöglichung der Nutzung ausgelagerter Praxisräume für Gruppenpsychotherapie.

Verbesserung der Versorgungssituation in Hessen

  • Ermächtigungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als Folge des deutlich erhöhten Behandlungsbedarfs während und nach der Corona-Pandemie.
  • weitgehend unproblematische Weitergabe und Nachbesetzung von vertragspsychotherapeutischen Praxen.
  • Fortführung und Ausweitung der finanziellen Förderprogramme für Gruppenpsychotherapie und Neuropsychologie.

Berufspolitische Projekte mit der KV Hessen

  • Resolution der Vertreterversammlung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nach der Richtlinienreform.
  • Resolution der Vertreterversammlung gegen die gestufte und gesteuerte Versorgung (Lex Lütz).
  • Resolution der Vertreterversammlung zu einer angemessenen Qualitätssicherung in der Psychotherapie.
  • Vorstandsbeauftrager Psychotherapie mit erweiterten Kompetenzen in der KV Hessen.
  • Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zur PT-Videobehandlung während Corona zusammen mit der Justus-Liebig-Universität Gießen.
  • Kooperation auf Augenhöhe: Beteiligung von Psychotherapeuten am Demenzprojekt (InDePedent) der Universität Greifswald des Praxisnetzwerkes GNEF in Frankfurt.
  • Verbesserung der Informationen der KV Hessen für Psychotherapeut*innen (z. B. durch die FAQ Abrechnung Psychotherapie) und den Newsletter Psychotherapie der KV Hessen (https: //www.kvhessen.de /publikationen/newsletter/).

 

Was haben wir in den letzten 6 Jahren in der KBV erreicht?

Honorare und Vergütung

  • Honorarplus von 10% durch Umsetzung der Richtlinienreform (2017).
  • weiteres Honorarplus von 10% für genehmigte Psychotherapie-Leistungen in Folge unserer Klageverfahren (2018).
  • Erhöhung und Angleichung der Vergütung neuropsychologischer Leistungen an die Höhe der Richtlinienpsychotherapie.
  • Erhöhung der Erstattungspauschalen für die Telematik-Infrastruktur.

Verbesserte Arbeitsbedingungen

  • Wesentliche Erleichterungen im Gutachterverfahren: Berichtspflicht reduziert und kürzere Berichte, Befreiung von der Berichtspflicht bei Gruppenpsychotherapie, Erweiterung des Gutachterpools, Aufnahme von Gutachtern in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
  • Erweiterung der sozialrechtlichen Befugnisse für Psychotherapeut*innen (Verordnung von Ergotherapie, häuslicher psychiatrischer Krankenpflege und digitaler Gesundheitsanwendungen).

Verbesserte Versorgungssituation

  • Aufnahme der systemischen Psychotherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen.
  • Erhöhung der Möglichkeit psychotherapeutischer Videositzungen von 20% auf 30% (im Anschluss an die Corona-Sonderregelungen) sowie weitere Flexibilisierung (Begrenzung nicht mehr auf GOP Ebene).
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung auch über Video möglich.
  • 750 zusätzliche PT-Sitze bundesweit durch Bedarfsplanungsreform.
  • Leitung von MVZ durch Psychotherapeut*innen in fachgruppenspezifischen MVZs.

Während der Coronapandemie

  • Uneingeschränkte Videobehandlung in der Richtlinienpsychotherapie.
  • Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen über Video.
  • Abrechnung von psychotherapeutischen Beratungen per Telefon.
  • einfache Umwandlung von Gruppentherapie in Einzelsitzungen.

Kooperation auf Augenhöhe

  • Themen der Psychotherapie finden in der KBV und in der Gesundheitspolitik immer mehr Gehör, unsere Vertreter*innen werden in Verhandlungen mit einbezogen.
  • In Zusammenarbeit mit den ärztlichen Vertreter*innen erreichten wir gemeinsam Aufrechterhaltung der Freiheit der Berufsausübung: Verhinderung der Rasterpsychotherapie und des „Lex Lütz“ (vorgeschaltete persönliche Begutachtung vor jeder Psychotherapie).
  • Einsatz gegen Bürokratiemonster und für praktikable QS. Das IQTIG muss bei den geplanten Qualitätssicherungsmaßnahmen deutlich nachbessern.

 

Wofür wollen wir uns engagieren:

Faire Vergütung für psychotherapeutische Leistungen

  • Die Praxiskosten, die Aufwendungen für die Telematikinfrastruktur und für Praxispersonal steigen. Wir setzen uns für gerechte und verbindliche

  • gesetzliche Honorar-Vorgaben und für die Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes durch den Bewertungsausschuss ein.

  • Wir fordern die jährliche Anpassung der psychotherapeutischen Vergütung an die Steigerungen der Facharzt-Honorare.

  • Der zusätzliche Aufwand der Leistungen in der neu beschlossenen Komplexversorgung psychisch erkrankter Menschen muss angemessen vergütet werden.

  • Mehr Flexibilität und höhere Leistungsobergrenzen für alle Jobsharing-Praxen!

  • Wir wollen zusammen mit unserem Berufsverband für gerechte und angemessene Honorare weiter auch rechtlich kämpfen!

  • Für unsere Musterklageverfahren braucht es einen starken Berufsverband im Hintergrund!

Erhalt der Kontingente bei Reduzierung der Bürokratie

  • Wir setzen uns für den Erhalt des Antragsverfahrens mit einem schlanken Genehmigungsverfahren und für den Erhalt der Stundenkontingente in der Richtlinienpsychotherapie ein.
  • Das Gutachterverfahren muss deutlich verschlankt und entbürokratisiert werden.

Qualitätssicherung muss sinnvoll sein

  • Wir wollen eine fachlich angemessene Qualitätssicherung erreichen.
  • Kein Ranking von Praxen!
  • Qualitätssicherung muss umsetzbar sein, sie darf nicht in die psychotherapeutische Behandlung eingreifen.
  • Sie darf auch nicht zu einem bürokratischen Monstrum zur Erzeugung von Datenfriedhöfen werden.
  • Wir fordern daher eine umfassende Überarbeitung der geplanten Qualitätssicherungs-Maßnahmen. Sie müssen sinnvoll die psychotherapeutische Behandlung unterstützen, anstatt Psychotherapeut*innen mit zusätzlicher bürokratischer Arbeit zu belasten.
  • Wir fordern die Anerkennung und Förderung bestehender sinnvoller QS-Maßnahmen wie Intervision, Supervision, Qualitätszirkel und Fallkonferenzen.
  • Wir fordern den Erhalt der Freiheit unseres Berufes statt externer Gängelung!

Digitalisierung mit Sachverstand

  • Wir brauchen eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, die sich an dem Bedarf der Praxen orientiert.
  • Nur digitale Anwendungen, die Arbeitsabläufe vereinfachen, Zeitersparnis bringen und die Versorgung verbessern, dürfen eingeführt werden. Die Verschwendung von Ressourcen muss gestoppt werden.
  • Deshalb: Wir sind gegen sinnfreie TI-Anwendungen in psychotherapeutischen Praxen!
  •  Die Telematik-Infrastruktur darf uns nicht von der Arbeit abhalten, ein störungsfreier und wartungsarmer Betrieb muss gesichert sein.
  • Wir fordern die komplette Kostenübernahme für IT-Support und den zusätzlichen Zeitaufwand in den Praxen.
  • Wir fordern Vorfahrt für den Datenschutz, die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht und damit eine Verhinderung von gläsernen Patient*innen und gläsernen Psychotherapeut*innen.
  • Keine Zulassung und Finanzierung von „Gesundheits-Apps” ohne Wirksamkeitsnachweis oder Risikobewertung! Unsere Patient*innen benötigen Qualität und Sicherheit und sind keine digitalen Versuchskaninchen!

Mehr Kassensitze in unterversorgten Regionen

Trotz Nachbesserungen in den vergangenen Jahren ist der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung aus Kapazitätsgründen oft nur eingeschränkt möglich. Die Wartelisten sind teilweise lang.

  • Wir fordern daher zusätzliche psychotherapeutische Kassensitze in unterversorgten Regionen im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gegenden.
  • Wir fordern: Keine Stilllegung von Praxissitzen!

Patient*innen mit komplexem Behandlungsbedarf besser versorgen!

  • Die beschlossene Richtlinie für Menschen mit komplexem psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-Richtlinie) weist erhebliche bürokratische Hürden und Einschränkungen auf.
  • Wir setzen uns für eine realistisch umsetzbare Richtlinie ein – und für eine angemessene Finanzierung des Zeit- und Koordinierungsaufwands.
  • Bürokratiearm, vernetzt, wohnortsnah – nur so profitieren die betroffenen Patient*innen tatsächlich von einem neuen Versorgungsangebot!
  • In der KV Hessen wollen wir auf eine praktikable Umsetzung für die psychotherapeutischen Praxen hinwirken.

 

Außerdem setzen wir uns ein für:

Erleichterungen bei Weiterqualifikation in der Gruppentherapie

  • Möglichkeit der Durchführung der Gruppensitzungen unter Supervision in der Qualifizierungsphase in eigener Praxis.
  • Erhöhung der Förderpauschale auf 5.000.- € für die ergänzende Qualifikation in Gruppenpsychotherapie.

Förderung der ambulanten psychotherapeutischen Weiterbildung

  • Wir fordern eine ausreichende finanzielle Förderung der zukünftigen psychotherapeutischen Weiterbildung in unseren Praxen. Das bisherige erfolgreiche hessische Modell der Ausbildungsassistenz muss entsprechend erweitert und ausgebaut werden.

Angleichung der Höchstkontingente der VT an die TP

  • Wir fordern die Anpassung der Therapie-Kontingente an bestehende patientenorientierte Behandlungsnotwendigkeiten.

Verbesserung bei der Rezidivprophylaxe

  • Die gesetzlich geforderte Rezidivprophylaxe wurde in der neuen Psychotherapierichtlinie unzureichend umgesetzt.
  • Rezidivprophylaxe bedeutet für uns ein zusätzliches Behandlungsangebot für schwer psychisch bzw. chronisch kranke Patienten, um diese niederfrequent und langfristig stabilisieren zu können.

Initiierung eines Mentorenprogrammes bei der KV Hessen

  • Im ersten Jahr der Praxisgründung wird man mit vielen Themen wie Abrechnungsunterlagen, Praxiswerbung usw. erstmals konfrontiert.
  • Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Kollegen und Kolleginnen in ihrem ersten Jahr von Seiten der KV Hessen proaktiver begleitet und beraten werden.

Die psychotherapeutische Interessenvertretung in der KV Hessen weiter stärken

  • Die zunehmend wirkungsvolle Vertretung der Psychotherapeut*innen in der KV Hessen reicht uns noch nicht, wir wollen sie weiter ausbauen.
  • Wir fordern deshalb eine noch bessere politische Vertretung, beispielsweise durch Psychotherapeut*innen im Vorstand der KV Hessen und /oder im Vorsitz der Vertreterversammlung der KV Hessen.

Einbezug psychotherapeutischen Sachverstandes

  • Wir fordern bei allen Gesetzesentwürfen oder Verordnungen zur psychischen Gesundheit in den Landes- und Bundesgremien den Einbezug psychotherapeutischen Sachverstandes.