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  • Veröffentlichungsdatum 09.07.2026
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Eilverfahren erfolgreich: 4,5%-Honorarabsenkung vorläufig ausgesetzt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig einen Erfolg erzielt. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). Der Beschluss bleibt jedoch rechtskräftig. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. Die DPtV hatte die Klage und das Eilverfahren unterstützt.Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird ist noch offen. Damit darf die Kürzung vorerst nicht umgesetzt werden, bis über die Klage der KBV im Hauptsacheverfahren entschieden ist. Das Gericht äußerte erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage, insbesondere wegen eines methodisch problematischen Vergleichs zwischen Facharztumsätzen aus dem Jahr 2024 und prognostizierten psychotherapeutischen Umsätzen für 2026. Zudem sah das LSG kein ausreichend begründetes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung. Für die Praxen bedeutet das zunächst Entlastung. Eine spätere Korrektur eventuell entstandener Überzahlungen wäre nach Angaben des Gerichts grundsätzlich möglich.

Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Der weitere Weg bleibt anspruchsvoll. Nun kommt es darauf an, die Klage auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich zu führen. Die KBV hat bereits angekündigt, diesen Weg mit Nachdruck weiterzugehen. Die DPtV wird sie dabei weiterhin unterstützen und sich gemeinsam mit ihr für rechtssichere und verlässliche Vergütungsregelungen einsetzen.