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  • Veröffentlichungsdatum 22.04.2025
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Elektronische Patientenakte – ePA für alle startet ab 29.04.2025 zunächst freiwillig

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den bundesweiten Rollout der ePA ab dem 29.04.2025 festgelegt. Nach der Erprobung in einzelnen Modellregionen und -praxen startet zunächst eine sogenannte „Hochlaufphase“, in der die Praxen die ePA freiwillig testen können. Ab dem 01.10.2025 soll die ePA dann durch die Niedergelassenen verpflichtend bedient werden. Mögliche Sanktionen gegenüber den Praxen, wenn der Befüllungspflicht nicht nachgekommen wird, sind bis zum 31.12.2025 ausgesetzt. 

Berichte zur Funktionalität aus den Modellregionen lassen im Moment weiterhin Defizite in der technischen Funktionalität erkennen; insbesondere sind noch nicht alle PVS-Hersteller so weit, die ePA-Module anbieten zu können. Nach der Offenlegung von erheblichen Sicherheitsmängeln durch den Chaos Computer Club (CCC) im Dezember 2024 wurde die ursprünglich für das 1. Quartal 2025 geplante Einführung der ePA in Deutschland verschoben. Währenddessen das BMG die Behebung der Sicherheitsmängel verkündet, seien nach Aussagen von Martin Tschirsich und Bianca Kastl vom CCC, die grundsätzlichen Sicherheitsprobleme nach wie vor nicht behoben: https://t1p.de/3k0q5. Dieser Prozess muss weiter kritisch beobachtet und begleitet werden. 

ePA Befüllung bei Kindern und Jugendlichen

Eine für die kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Praxis wichtige und begrüßenswerte Neuerung betrifft die Regelungen bei der ePA von unter 15-jährigen Patient*innen: Die KBV hat mit dem BMG eine Richtlinie abgestimmt, nach der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verweigern können, Daten in die ePA einzustellen, sofern „erhebliche therapeutische Gründe“ entgegenstehen oder durch „gewichtige Anhaltspunkte“ der wirksame Schutz der Minderjährigen in Frage gestellt würde. Die Gründe für diese Entscheidung müssen in der Behandlungsakte der Praxis dokumentiert werden. Zudem äußerte das BMG, dass Maßnahmen ergriffen würden, die verhinderten, dass in den Abrechnungsdaten die automatisch durch die Krankenversicherungen in die ePA übermittelt werden, sichtbar werde, dass durch ein*e Behandler*in bestimmte Schritte bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung erfolgt sind. Die entsprechende Richtlinie werde in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Zwei bereits stattgefundene Videoveranstaltungen zur ePA haben wir aufgezeichnet und können abgerufen werden. Auf der ePA-Sonderseite finden Sie außerdem Infomaterialien zur Nutzung für Ihre Praxis, z. B. verschiedene Aushänge für Ihr Wartezimmer, um über die ePA aufzuklären.