Aktuelles
ePA für alle – Start verzögert sich, Nachbesserungen weiter notwendig
Aktuell findet die Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) in einzelnen Modellregionen und -praxen statt. Nach der Offenlegung von erheblichen Sicherheitsmängeln durch den Chaos Computer Club im Dezember 2024 wurde die ursprünglich geplante Einführung der ePA in Deutschland frühestens auf den Beginn des 2. Quartals 2025 verschoben. Berichte aus den Modellregionen über die mangelnde technische Funktionalität in den Praxisveraltungssystemen lassen vermuten, dass sich der bundesweite Rollout noch weiter nach hinten verschieben wird – jedenfalls dann, wenn die in der laufenden Erprobungsphase aufgefallenen Mängel vorher behoben werden sollen. Eine genaue zeitliche Perspektive war bei Redaktionsschluss des Bundesmitgliederbriefs noch nicht absehbar.
Die DPtV hat sich wiederholt kritisch bezüglich der ePA in der jetzigen Spezifikation geäußert. Es fehlen noch geeignete Regeln für den Kinder- und Jugendbereich, der Datenschutz lässt zu wünschen übrig und die zielgerichtete Steuerung, wer was wann sehen darf, ist nach wie vor unzureichend. Insbesondere für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen sehen wir – ebenso wie beispielsweise die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – zahlreiche ungelöste Probleme, die u. a. die Schweigepflicht gegenüber den Eltern und Schwierigkeiten mit der möglichen Weitergabe von Informationen über Dritte betreffen. Bei unter 18-jährigen Patient*innen sollte die ePA insgesamt nur als Opt-in-Option angeboten werden, um etwaige Konstellationen im Sorgerecht sachgerecht abzubilden. Daten zu psychischen Erkrankungen sollten in der ePA nur auf ausdrücklichen Wunsch hin eingepflegt werden (Opt-In). Dabei sind Entscheidungen einsichtsfähiger Kinder und Jugendlicher unbedingt zu beachten. Die Datenübertragung in die ePA muss auch therapeutenseitig verhindert werden können, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder die Rechte Dritter dagegensprechen. Ein differenziertes Berechtigungsmanagement (also die Einsichtnahme einzelner Dokumente umfassend zu steuern) ist vollumfänglich und zeitnah für die Versicherten bezüglich der ePA-Inhalte umzusetzen.
Informationsveranstaltungen und Infomaterialien
Auf unsere Homepage finden Sie im Mitgliederbereich eine Sonderseite zur ePA. In zwei Videoveranstaltungen mit etwa 5.000 Teilnehmer*innen haben sich viele Kolleg*innen über die ePA in der psychotherapeutischen Praxis allgemein (Stand 4.11.2024) und über die besonderen Aspekte bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Stand 07.03.2025) informiert. Die Videos beider Veranstaltungen können weiterhin auf der ePA-Sonderseite abgerufen werden. Eine weitere Update-Veranstaltung zur ePA findet am 23. April 2025 um 18:30 Uhr online statt.
Bei den Infomaterialien finden Sie verschiedene Aushänge für Ihr Wartezimmer, um über die ePA aufzuklären. Ebenso stehen für die Nutzung eine Patienteninformation und ein Dokumentationsbogen zur Einwilligung bereit sowie ein ausführliches Infoblatt für Praxisinhaber*innen. Im Abschnitt FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen zur ePA in der psychotherapeutischen Praxis, die wir u. a. auf Basis der Rückfragen der Teilnehmer*innen aus den Informationsveranstaltungen erstellt haben. Darüber hinaus bieten wir auch allgemeinere Praxisaushänge zum Datenschutz in der Praxis an, die Sie vielleicht interessieren.
IT-Mitgliederberatung: Hier finden Sie die Termine für die IT-Mitgliederberatung (Login).
Nach dem erfolgreichen IT-Mitgliederberatungswebinar am 10. März 2025 findet voraussichtlich am 19. Mai 2025 wieder ein Webinar mit dem IT-Experten statt. Vielleicht interessieren Sie sich auch für unser CAMPUS-Seminar zur IT-Sicherheit in der Psychotherapeutischen Praxis, welches erneut im zweiten Halbjahr bei CAMPUS angeboten wird.