Aktuelles
Theorie-Überfrachtung im ambulanten Weiterbildungsabschnitt ist vom Tisch!

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer hat am Samstag ein klares Votum zur Verteilung der Theoriestunden in der Weiterbildung auf den gesamten Weiterbildungszeitraum von 5 Jahre abgegeben.
Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion: bisher wurde die WBO-P vom Kammervorstand dahingehend ausgelegt, dass 350 Std. verfahrensbezogene Theorie als curriculare Mindestanforderungen im ambulanten Weiterbildungsabschnitt innerhalb von 2 Jahren angeboten werden müssen und 150 Std. verfahrensübergreifende Theorie dem stationären Weiterbildungsabschnitt zugeordnet werden.
Dazu hatte Mareke Santos-Dodt, Vorsitzende des Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung, gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem Ausschuss, der DGVT, der Freien Liste und der Neue Gemeinsame Liste - Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung Baden-Württemberg (NGL-DPtV) einen Antrag zur Flexibilisierung dieser Anforderungen in der Weiterbildung vorgelegt. Denn der Ausschuss hatte sich mehrheitlich für die in anderen Bundesländern umgesetzte, gleichmäßige Verteilung der insgesamt 500 Theoriestunden auf alle Abschnitte der Weiterbildung ausgesprochen.
Dies ist nun auch für Baden-Württemberg erreicht!
Wir sind froh, dass die überproportionale Verdichtung im ambulanten Weiterbildungsabschnitt damit vom Tisch ist und zukünftige Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in allen Weiterbildungsabschnitten verfahrensbezogene Theorie erlernen können. Es bleibt ja immer noch das große andere Problem der fehlenden Finanzierung.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für ihr Engagement.