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GKV-SV kürzt Mittel für die psychotherapeutische Versorgung
„Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat der Erweiterte Bewertungsausschuss heute die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent abgewertet. Das ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen, die trotz steigender Krankenkassen-Beiträge schon jetzt auf eine angespannte Versorgungssituation ambulanter Psychotherapie treffen“, kritisieren Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Wir werden das in keiner Weise hinnehmen und die gesamte Kolleg*innenschaft auffordern, sich gegen diese jahrzehntelange Benachteiligung zu wehren. Die Krankenkassen entziehen der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen damit jährlich einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag. Das wird sich auf das Angebot ambulanter Psychotherapie auswirken und die psychotherapeutische Versorgungssituation weiter verschlechtern. Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen diesen Beschluss prüfen“, ergänzt Ulrike Böker, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Honorarverteilung zu Lasten der Psychotherapeut*innen
Die Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-SV prüfen jährlich die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene Vergütung“ psychotherapeutischer Gesprächsleistungen. „Das gleiche Ergebnis seit Jahrzehnten: Die Fachgruppe der Psychotherapeut*innen erhält den mit Abstand geringsten Ertrag in der vertragsärztlich-/vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Das zeigt die empirische Erhebung des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung“, sagt Maaß. „Im Vergleich zu den haus- und fachärztlichen Kolleg*innen erwirtschaften Psychotherapeut*innen schon jetzt nur den halben Ertrag pro Stunde bzw. pro Praxis – und das bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug der jeweiligen Praxiskosten“, sagt Böker. Der Bedarf an ambulanter Psychotherapie hingegen sei vor dem Hintergrund steigender psychischer Belastungen, wirtschaftlichem Wandel und globaler Krisen gestiegen. „Arbeitsunfähigkeitszeiten durch psychische Erkrankungen nehmen zu. Ein verbessertes Versorgungsangebot braucht stabile finanzielle Mittel und darf nicht zu Lasten des*der einzelnen Psychotherapeut*in finanziert werden“, konstatieren DPtV und bvvp.