Aktuelles
GKV-SV streicht Mittel für die psychotherapeutische Versorgung
Heute hat der Bewertungsausschuss auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) die Vergütung der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent abgewertet zum 01.04.26.
Aus unserer Sicht setzt diese Entscheidung ein fatales Signal. Schon heute ist die Versorgungssituation für viele psychisch erkrankte Menschen angespannt, gleichzeitig steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiter an. In dieser Situation die Vergütung ambulanter Psychotherapie abzusenken, ist aus unserer Sicht fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch ein klarer Rückschritt.
Viele von Ihnen arbeiten seit Jahren unter wachsendem Druck in der Versorgung. Uns ist bewusst, dass diese Nachricht auch bei Ihnen auf Ärger und Unverständnis stoßen wird.
Die psychotherapeutischen Gesprächsleistungen werden jährlich geprüft von den Vertragspartnern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-SV. Die KBV hat sich in den Verhandlungen mit Nachdruck und sehr klar gegen diese Abwertung gestellt. Im erweiterten Bewertungsausschuss konnten sich jedoch die Krankenkassen mit ihrer Position durchsetzen. Die Strukturzuschläge werden zwar um 14,25 Prozent angehoben. Dies gleicht den Honorarverlust jedoch bei weitem nicht aus.
Im Vergleich zur haus- und fachärztlichen Kolleg*innen erwirtschaften Psychotherapeut*innen schon jetzt nur den halben Ertrag pro Stunde bzw. pro Praxis – und das bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug der jeweiligen Praxiskosten. Viele von Ihnen haben uns in den vergangenen Monaten geschildert, wie stark der Druck in den Praxen bereits ist. Diese Rückmeldungen fließen unmittelbar in unsere politische Arbeit und unsere Argumentation gegenüber Krankenkassen und Politik ein.
Wir halten diese Entscheidung für falsch. Deshalb werden wir sie nicht hinnehmen. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung prüft derzeit die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Beschluss und wird das Thema weiterhin politisch adressieren. Auch werden wir uns an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wenden als zuständige Rechtsaufsicht, um diesen Beschluss zu beanstanden.
Gerade in einer solchen Situation ist uns wichtig zu betonen: Wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns weiterhin mit Nachdruck für die Interessen derjenigen ein, die täglich die Versorgung in den Praxen tragen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Ärger über diese Entscheidung gemeinsam konstruktiv aufzugreifen und daraus weitere Schritte für unseren Berufsstand zu entwickeln, über die wir Sie auf dem Laufenden halten.