Aktuelles
Honorarkürzung – Hintergrundinformationen
Liebe Mitglieder,
die Entscheidung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat zurecht große Wut und Enttäuschung ausgelöst. Gerade deshalb möchten wir die Hintergründe der Honorarverhandlungen nochmal darstellen und erläutern, wie es zu der jetzigen Situation kam.
Was bedeutet „angemessene“ Vergütung?
Der Bewertungsausschuss (BA) ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) paritätisch besetzt. Er prüft jährlich, ob die Voraussetzungen einer „angemessenen” Vergütung psychotherapeutischer zeitgebundener Leistungen gegeben sind. Dies hat Auswirkungen auf die Vergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen, der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Akutbehandlung und die Behandlungsleistungen der neuropsychologischen Psychotherapie. Diese Prüfung erfolgt auf Basis jährlich empirisch ermittelter Kosten psychotherapeutischer Praxen und der zum Vergleich herangezogenen Facharztpraxen. Zeitgleich wird der Strukturzuschlag geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dieser orientiert sich unter anderem an der tariflichen Entwicklung medizinischer Fachangestellter (MFA) und soll in Summe die Anstellung einer hälftigen MFA-Stelle finanziell mit ermöglichen.
Wie wird die gesetzliche Mindestvergütung bestimmt?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung eine Untergrenze noch rechtskonformer Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen definiert. An dieser Untergrenze taktiert der GKV-SV in den Verhandlungen im Bewertungsausschuss.
Nach der Rechtsprechung des BSG ist mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz noch vereinbar, wenn Psychotherapeut*innen bei Maximalauslastung (43 Wochen/36 Stunden Einzeltherapie und 52 Arbeitsstunden) und nach Abzug ihrer Kosten in der Lage sind, den durchschnittlichen Ertrag (auch hier Umsatz abzüglich Kosten) der unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen zu erreichen. Die Vergleichsfacharztgruppen sind derzeit die Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, HNO-Ärzte und Urologen. Datengrundlage für die Ertragsermittlung sind die in den KBV-Honorarberichten veröffentlichten Umsätze, die jeweils zwei Jahre zurückdatiert vorliegen. Die Mindestvergütung der Psychotherapeutischen Leistungen für 2026 orientiert sich also an den Erträgen der Vergleichsfachärzte aus dem Jahr 2024. Auch diese Vorgehensweise hat das BSG nur in Ermangelung aktueller Zahlen gebilligt.
Von den Facharzterträgen werden so genannte „nicht prägende” Leistungen abgezogen, derzeit ein Betrag von ca. 6000 Euro. Auch diese Vorgehensweise hat das BSG gebilligt. Bei den Psychotherapeut*innen werden die Ertragsmöglichkeiten derzeit unsachgemäß durch den Bewertungsausschuss höher veranschlagt, indem weitere Einnahmemöglichkeiten, zum Beispiel aus Gruppenpsychotherapie hinzugerechnet werden. Diese Vorgehensweise und weitere halten wir für rechtswidrig und rufen daher regelmäßig zu Widersprüchen gegen die Honorarescheide auf. Wir erwarten ein erneutes Urteil des BSG noch in diesem Jahr.
Aktuell ergeben sich in den Honorarverhandlungen insbesondere zwei Konfliktfelder:
- Die durch das Statistische Bundesamt erhobenen Kosten der Fachärzte und Psychotherapeut*innen können stichprobenbedingt erheblichen Schwankungen unterliegen.
- Relativ hohe Steigerungen des Orientierungswertes (OW) in den Jahren 2025 (plus 3,85 %) und 2026 (plus 2,8 %) finden bei den Erträgen der Vergleichsfachärzte keine Berücksichtigung, da diese aktuell aus 2024 stammen. Die Mindestvergütung der Psychotherapeut*innen im Jahr 2026 orientiert sich am Ertragsniveau der Fachärzte 2024.
Wie kommt eine Entscheidung im Bewertungsausschuss zu Stande?
Der Bewertungsausschuss (BA) setzt sich zusammen aus drei von der KBV bestellten Vertretern sowie drei vom GKV-SV bestellten Vertreter*innen. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzt*innen/Leistungserbringer und ein*e Vertreter*in der Krankenkassen. Die Beratungen einschließlich der Beratungsunterlagen sind vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Beratungen.
Die Aufgaben des Ausschusses sind Beschlussfassungen zum EBM und zum Orientierungswert (OW) aller Leistungen der einzelnen Fachgruppen. Als Rechtsaufsicht kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Beschlüsse insgesamt oder in Teilen beanstanden oder es können Auflagen erteilt werden.
Findet ein zur Entscheidung anstehender Beschlussantrag keine Mehrheit (3 Stimmen dafür – 3 Stimmen dagegen) wird der erweiterte Bewertungsausschuss angerufen – eine Sitzung findet in der Regel gleich im Anschluss des BA statt.
Unterstützt wird der Bewertungsausschuss/Erweiterte Bewertungsausschuss vom Institut des Bewertungsausschusses, das die Geschäftsführung innehat und z.B. Simulationsberechnungen zu den Auswirkungen von Beschlüssen erstellt und Beschlüsse vorbereitet. Die Beschlüsse werden auf der Homepage des Institutes des Bewertungsausschuss veröffentlicht.
Die Beratungsthemen werden im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses und in den jeweiligen Honorargremien der KBV und des GKV-Spitzenverbandes vorbereitet. An den Sitzungen nehmen als Vertreter der Psychotherapeut*innen auf je einer 4. Stellvertreterposition ohne Stimmrecht Gebhard Hentschel (DPtV) und Ulrike Böker (bvvp) teil.
Wie kommt eine Entscheidung im erweiterten Bewertungsausschuss zu Stande?
Der erweiterte BA ist ein Schiedsgremium. Der BA wird hier erweitert um einen unparteiischen Vorsitzenden (Herr Prof. Wasem) und zwei weitere unparteiische Mitglieder.
Was ist passiert?
Am 11. März 2026 tagte der Bewertungsausschuss. Die Vertreter*innen des GKV-SV brachten einen Beschlussantrag ein, der die zuvor kolportierte Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 % zur Folge gehabt hätte. Die KBV modifizierte die bisherige Berechnungssystematik und konnte eine Beibehaltung der Vergütung auf dem Niveau des ersten Quartals 2026 engagiert begründen.
Kein Beschlussantrag fand die notwendige Mehrheit im Bewertungsausschuss. Der erweiterte Bewertungsausschuss mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern (3 KBV, 3 GKV-SV und 3 Stimmen der Unparteiischen) wurde angerufen. Der unparteiische Vorsitzende unterbreitete den Vorschlag einer Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1.4.2026. Diesem Vorschlag verhalfen die Stimmen der Krankenkassen zu einer notwendigen Mehrheit von insgesamt 5 Stimmen. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen und die Orientierungswertsteigerung 2025 um 1,7 % abgeschwächt. Das ist ein Skandal, denn diese OW-Steigerungen der vertragsärztlichen Leistungen waren explizit verhandelt worden, um steigende Kosten der Vertragsärzte und Psychotherapeut*innen aufzufangen und den „Arztlohn” moderat weiterzuentwickeln. Gleichzeitig werden die Strukturzuschläge um 14,25 % angehoben. Diese entspricht unter anderem der tariflichen Entwicklung medizinischer Fachangestellter und fließt unmittelbar in die Finanzierung von Praxispersonal.
Warum konnte das nicht einfach verhindert werden?
Diese Frage beschäftigt derzeit viele Kolleg*innen. Die Antwort kann sich aus dem oben dargestellten Beschlussprozedere des Bewertungsausschuss und erw. BA erschließen. Die KBV hat die Anliegen der Psychotherapeut*innen in den Verhandlungen engagiert und mit einem überzeugenden Vortrag der Argumente vertreten. Hier können wir Einfluss nehmen und die KBV entsprechend vorbereiten und unsere Anliegen als Leistungserbringer vertreten. Allerdings kann die KBV die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses nicht allein verhindern. In diesem Falle haben die unparteiischen Mitglieder einen Beschluss mit den Mitgliedern des GKV-SV zu unseren Ungunsten herbeigeführt.
Was folgt daraus?
Wir werden eine solche Abwertung unserer Arbeit nicht hinnehmen. Wir werden uns an das Bundesgesundheitsministerium als zuständige Rechtsaufsicht wenden. Auch werden wir die Beschlüsse einer rechtlichen Prüfung unterziehen und Klagemöglichkeiten prüfen. Zudem haben wir eine Bundestagspetition auf den Weg gebracht. Diese ermöglicht uns, unsere Anliegen einer angemessenen Vergütung unmittelbar an die Politik heranzutragen. Auch möchten wir Sie bitten, die Politiker*innen aus ihrem Wahlkreis oder auch die Gesundheitspolitiker*innen auf Bundesebene persönlich anzuschreiben.
Wir werden Sie über die weiteren rechtlichen und politischen Schritte fortlaufend informieren und begrüßen Ihr Engagement. Wir sehen psychische Gesundheit als gesellschaftliche Infrastruktur und setzen uns weiterhin mit aller Kraft für gute Rahmenbedingungen für Psychotherapie ein. In dieser schwierigen Situation brauchen wir Klarheit, Zusammenhalt und eine starke gemeinsame Interessenvertretung.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr DPtV-Bundesvorstand