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  • Veröffentlichungsdatum 05.02.2026
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Informationen zu Diskussion „Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 %“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

derzeit kursieren Informationen, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) eine Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 % erwirken wolle. Dazu möchten wir einige Hintergründe teilen und unsere gegenwärtiges Vorgehen erläutern.

Uns ist bewusst, dass die aktuell kursierenden Informationen viele Kolleginnen und Kollegen stark bewegen. Wir verstehen gut, wie beunruhigend diese Situation ist, und auch den Wunsch, darauf zu reagieren. Dieses Engagement nehmen wir ausdrücklich ernst. Gleichzeitig bringen wir die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen mit großer Intensität in die laufenden internen Beratungen ein. Unsere Aufgabe in diesem Verfahren ist es, die Argumente direkt in die zuständigen Gremien zu tragen und dort für Ihre Interessen einzustehen. Vieles davon geschieht außerhalb öffentlicher Sichtbarkeit. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Sorgen in den Gesprächen unsererseits präsent sind. Wir bitten um Ihr Vertrauen, dass wir die Mandate, für die Sie uns gewählt haben, verantwortungsvoll wahrnehmen. Solidarität untereinander, mit unseren Kolleg*innen sowie mit unseren Patientinnen und Patienten bleibt dabei für uns zentral.

Und zunächst vorab, eine pauschale Kürzung oder überhaupt vorgesehene Kürzung der psychotherapeutischen Leistungen wird strikt von der KBV und uns abgelehnt. Dennoch müssen wir uns auch mit diesen Forderungen auseinandersetzen. Wir sehen und würdigen das vielfältige Engagement in dieser Situation.

Zum Hintergrund: Der Bewertungsausschuss (BA), der sich gleichberechtigt aus Vertreter*innen des GKV-SV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammensetzt, befasst sich auch in diesem Jahr mit der Prüfung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Diese Prüfung findet immer dann statt, wenn das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle empirische Daten zur Kostenentwicklung in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen vorliegen hat. Mittlerweile werden diese Daten jährlich erhoben und damit auch die psychotherapeutische Vergütung jährlich überprüft.

Die Bewertung der Strukturzuschläge wird in diesem Zusammenhang gesondert geprüft. Auslösend für eine Anpassung der Strukturzuschläge kann, wie in diesem Falle auch eine Änderung im Tarifvertrag der medizinischen Fachangestellten sein − auch diese Prüfung findet in der Regel jährlich statt.

Die Beratungen des BA sind vertraulich. Sie orientieren sich bei der Bewertung der Sprechstunde, der Akutbehandlung und den genehmigungspflichtigen Leistungen im EBM wesentlich an der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, die einen bestimmten Rahmen setzt. Dennoch versucht der GKV-SV regelmäßig diesen Rahmen zu verlassen und im verbleibenden Gestaltungsspielraum eine Honorarentwicklung auszubremsen.

Die erste Sitzung des BA im Januar 2026, an dem unter anderem abwechselnd Gebhard Hentschel (DPtV) und Ulrike Böker (bvvp) beratend teilnehmen, ging in der Sache ergebnislos aus − das war nicht anders zu erwarten.

Der derzeit kursierende Beschluss (und die tragenden Gründe zu diesem Beschluss) aus der BA-Sitzung vom 21.01.2026 ist erstmal ohne konkrete Aussage zu den Honoraren. Es wird lediglich klargestellt, dass GKV-SV und KBV wie jedes Jahr die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und der Strukturzuschläge überprüfen und in der nächsten Sitzung des Bewertungsausschuss am 11.03.2026 hierzu entscheiden.

Wenn es zu keiner Einigung zwischen KBV und GKV-SV kommt, kann der erweiterte Bewertungsausschuss eingesetzt werden. Hier kann dann durch eine Erweiterung um drei unparteiische Schiedspersonen eine Entscheidung herbeigeführt werden. Die aktuellen Forderungen des GKV-SV in Richtung Einsparungen bei der ambulanten Psychotherapie fallen hierbei vermutlich deutlicher aus als in der Vergangenheit. Bei dem derzeitigen Kostendruck im Gesundheitssystem kann man sich dies vorstellen, ohne Interna aus den Verhandlungen berichten zu müssen.

Wir stehen in engem und gutem Kontakt mit der KBV-Honorarabteilung und dem KBV-Vorstand, um die Verhandlungen intensiv und fachlich qualifiziert vorzubereiten. Unterstützt werden wir u. a. durch unseren Justiziar, Dr. Markus Plantholz.

Eine Stellungnahme der DPtV zu den Verhandlungsergebnissen nach Veröffentlichung ist sehr wohl möglich und uns bleibt in Detailfragen erneut der Klageweg. Des Weiteren hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Rechtsaufsicht die Möglichkeit zu intervenieren und wir können versuchen, dort unsere Argumente gegen einen Beschluss vorzutragen.

Wir werden uns gemeinsam mit der KBV auf die kommende Sitzung des Bewertungsausschuss intensiv vorbereiten, um dem GKV-SV argumentativ entgegenzutreten und die notwendigen verhandlungsvorbereitenden und -begleitenden Gespräche mit den Beteiligten suchen. Wie die Entscheidung des voraussichtlich dann Erweiterten Bewertungsausschuss im März aussieht, wird sich dann zeigen müssen.

Mit kollegialen Grüßen 

Ihr DPtV-Bundesvorstand