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  • Veröffentlichungsdatum 21.11.2025
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Informationen zum Konnektor- und Kartentausch zum Jahreswechsel

Viele psychotherapeutische Praxen müssen zum Jahresende 2025 ihren Konnektor in der Telematikinfrastruktur (TI) tauschen, da ihre aktuellen Geräte, die noch auf dem RSA-Verschlüsselungsverfahren basieren, auslaufen. Ohne den Tausch können wichtige TI-Dienste wie die elektronische Patientenakte, der KIM-Dienst oder der Zugang zum sicheren Netz der KVen nicht mehr genutzt werden. Sollte Ihnen der Tausch nicht mehr rechtzeitig gelingen, dann empfehlen wir, die Abrechnung für das 4. Quartal noch in diesem Jahr bei Ihrer KV einzureichen. Die Kosten für den Konnektortausch sind in der TI-Pauschale enthalten und werden nicht zusätzlich erstattet.

Für ältere Konnektoren mit Zertifikatsablauf zum 31.12.2025 werden Sie allerdings kein Angebot mehr für einen neuen Konnektor in der Praxis finden. Es verbleibt Ihnen also nur die Option eines Rechenzentrum-Konnektors (TI-Gateway oder TI-as-a-Service) zu nutzen. Dabei wird die Konnektorfunktion im Rechenzentrum eines Dienstleisters zentral betrieben, und die Praxis verbindet sich via VPN-Zugangsdienst. Dies kann bei Funktionsfähigkeit die Praxis von der Hardwarewartung und dem Betrieb des Konnektors entlasten, da Updates und Störungen zentral vom Anbieter überwacht und behoben werden. Vergleichen Sie dabei das Angebot Ihres PVS-Anbieters mit unseren Mitgliederangeboten und achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Es wurde uns berichtet, dass z. B. Epikur nur Verträge mit einer fünfjährigen Laufzeit anbietet.

Empfehlungen für Ihre Praxis:

  1. Prüfen Sie jetzt den Ablauf Ihres aktuellen Konnektors (Datum in der Praxissoftware oder per Anbieterinfo).
  2. Falls erforderlich: Planen Sie den rechtzeitigen Tausch, um TI-Ausfälle ab 2026 zu vermeiden.
  3. Vergleichen Sie die verschiedenen Rechenzentrumskonnektor-Angebote, um Aufwand und Kosten abzuwägen. Prüfen Sie dazu auch die Laufzeiten Ihrer bisherigen Verträge zur TI.
  4. Klären Sie im Bedarfsfall die konkrete Umsetzung inklusive Kartentausch mit Ihrem Dienstleister oder IT-Support.

Die Praxiskarte (smc-b) und die Karte für das Kartenlesegerät (smc-kt), die beide jeweils im Kartenlesegerät stecken, müssen die meisten Praxen nicht tauschen, da hier der Austausch vielerorts im vergangenen Jahr 2024 stattgefunden hat. Überprüfen Sie aber auch hier in Ihrer Praxissoftware oder Tools des TI-Anbieters die Ablaufzeit dieser Karten, damit Sie nicht später eine unangenehme Überraschung erleben.

Der Austausch des elektronischen Heilberufsausweises für Psychotherapeut*innen (ePtA oder auch eHBA) wird von dem Anbieter Ihres Ausweises vorgenommen. Sie erhalten dazu eine Nachricht per E-Mail von medisign oder d-trust, wann Sie an der Reihe sind.

Die gematik hat diese Woche bekanntgegeben, dass die alten Heilberufsausweise und die ggf. alte smc-b mit dem RSA-Verschlüsselungsverfahren auch noch bis Mitte 2026 genutzt werden können, da der Austauschprozess durch die beiden Kartenhersteller offensichtlich nicht bis zum Jahresende abgeschlossen sein wird.

Wenn der Austausch für die in Ihrer Praxis notwendigen neuen TI-Komponenten aufgrund von Liefer- oder Bereitstellungsproblemen nicht bis zum 31.12.2025 erfolgen kann, dann brauchen Sie Sich trotzdem keine großen Sorgen zu machen. Solange die Umstellung im 1. Quartal 2026 erfolgt, müssen Sie für die vollständige Erstattung der TI-Pauschale und zur Vermeidung von Honorarabzügen nur einmal im 1. Quartal die Karte eines GKV-Versicherten einlesen und zur Abrechnung einreichen.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg und viel Geduld!

Quelle: gematik