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KBV: Weiterbildung in der Praxis ist nicht nur „Nice to have“
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP) unterstützen Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Sektor. Mit Hilfe von EBM-Zuschlägen und einer Erhöhung der Fallzahlen je Weiterbildungspraxis soll die Weiterbildung finanziert werden. „Weiterbildung in den Praxen ist nicht nur ,Nice to have‘ – das ist ein Schlüsselthema für die Zukunft der gesamten ambulanten Versorgung“, betonte Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender auf der KBV-Vertreterversammlung am heutigen Freitag.
Die psychotherapeutischen Verbände befürworten die Entwicklung des KBV-Modells, das für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) ein angemessenes Gehalt ermöglicht. Eine Erhöhung der Kapazitäten der Weiterbildungspraxen ist dabei notwendig, damit die weiterbildungsteilnehmenden jungen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in den Praxen Patient*innen behandeln können. bvvp, DPtV und VAKJP betonen, dass neben dem Gehalt auch die verpflichtenden Weiterbildungsbestandteile (Supervision, Theorie und Selbsterfahrung) finanziert werden müssen.
Zum Hintergrund: Seit der Ausbildungsreform folgt dem Psychotherapiestudium mit anschließender Approbation eine fünfjährige Weiterbildung in Anstellung mit dem Abschluss als Fachpsychotherapeut*in. Davon erfolgen mindestens zwei Jahre im ambulanten Bereich. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne Gesetzesänderung fehlen jedoch die strukturellen Voraussetzungen, damit die Praxen die dringend benötigten Weiterbildungsstellen schaffen können.
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