Aktuelles
Mehr Hilfe für besonders beeinträchtigte Patient*innen
„Die Änderung der Ärztezulassungsverordnung (ÄZV) ermöglicht zusätzliche ambulante psychotherapeutische Behandlungskapazitäten für Menschen mit Suchterkrankungen, intellektuellen Beeinträchtigungen und für psychisch Erkrankte mit hohen psychosozialen Beeinträchtigungen. Jetzt hoffen wir, dass diese Regelungen auch bürokratiearm und niedrigschwellig umgesetzt werden. Die Psychotherapeut*innen stehen bereit“, kommentiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), die Änderung der Ärztezulassungsverordnung, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass zukünftig Psychotherapeut*innen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ermächtigt werden und zusätzliche Behandlungskapazitäten für besonders beeinträchtigte Menschen zur Verfügung stehen”, sagt Hentschel.
Kooperationen stärken
„Die Stärkung der Kooperation, etwa mit Einrichtungen der Suchthilfe oder sozialpsychiatrischen Diensten, begrüßen wir ebenfalls ausdrücklich. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die Ermächtigungen. Dadurch wird ausdrücklich die multiprofessionelle, vernetzte psychotherapeutische Behandlung für diese Patientengruppen gestärkt“, sagt Hentschel.
Erweiterung des Leistungsumfangs für Weiterbildungspraxen
Außerdem begrüßt die DPtV die im Bundesrat beschlossene Möglichkeit der regelhaften Erweiterung des Praxisumfangs bei Anstellung einer*s Weiterbildungsassistent*in. „Wir brauchen einen verlässlichen Rahmen für die Weiterbildungen zu Fachpsychotherapeut*innen in der ambulanten Praxis“, sagt Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der DPtV. „Durch diese Änderung der ÄZV wird den Psychotherapeut*innen grundsätzlich ermöglicht, den psychotherapeutischen Nachwuchs in der Versorgung anzustellen und in einem fachlich gebotenen Umfang zu beschäftigen. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die ausreichende Finanzierung der Fachpsychotherapeut*innen-Weiterbildung bleibt ein dringendes Anliegen der Profession für die kommende Legislatur”, mahnt Lubisch.