Aktuelles
Neu: Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie in EBM aufgenommen
Der einheitliche Bewertungsmaßstab wird zum 1. April 2026 um die Fachgruppe der Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie (NP) ergänzt. Zuvor waren die notwendigen Anpassungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgenommen worden. Nach Aufnahme in die „Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung“ können auch Fachpsychotherapeut*innen NP künftig neuropsychologische Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen. Die Fachpsychotherapeut*innen NP können weiterhin Ergotherapie, Krankenbeförderung, Krankenhauseinweisungen, medizinische Rehabilitation, psychiatrische häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen. Damit haben sie dieselben Verordnungsbefugnisse wie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bzw. Psychologische Psychotherapeut*innen und die Fachpsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene.
Durch die Aufnahme in den EBM stehen neben den Abrechnungsmöglichkeiten für die neuropsychologische Therapie (Probatorik, neuropsychologische Testverfahren, neuropsychologische Therapie als Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, Erstellen des Therapieplanes und Bericht bei Therapieverlängerung) auch die Grundpauschalen aus dem Kapitel 23 zur Verfügung, nicht jedoch die Ziffer für das Psychotherapeutische Gespräch (23220). Weitere Abrechnungsmöglichkeiten bestehen z. B. für die Verordnung der Soziotherapie (Erst- und Folgeverordnung) oder der medizinischen Rehabilitation (gemäß Muster 61). Der Beschluss des Bewertungsausschuss steht unter Vorbehalt der Nicht-Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Kritisch ist aus Sicht des Bundesvorstandes anzumerken, dass unserer Forderung nach Aufnahme der psychotherapeutischen Sprechstunde und der psychotherapeutischen Akutbehandlung für die Fachpsychotherapeut*innen NP nicht nachgekommen wurde. Wir werden uns weiter dafür einsetzen.
Die Fachpsychotherapeut*innen NP werden in den nächsten Jahren in die vertragsärztliche Versorgung kommen. An das fünfjährige Psychotherapiestudium, das seit 2020 möglich ist, schließt sich eine fünfjährige fachpsychotherapeutische Weiterbildung in neuropsychologischer Psychotherapie an.
Den Beschlusstext zum EBM finden Sie hier, und hier eine Praxisinfo der KBV.