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  • Veröffentlichungsdatum 15.08.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Neue*r Fachpsychotherapeut*in: vorerst leider nur auf dem Papier

G-BA beschließt Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

„Die Aufnahme der Fachpsychotherapeut*innen nach neuer Weiterbildung ist ein großer Schritt. Leider aber fehlt nach wie vor eine Finanzierung der Weiterbildung. Die neuen Fachpsychotherapeut*innen bestehen daher vorerst leider nur auf dem Papier“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Am heutigen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Status „Fachpsychotherapeut*in“ in die Psychotherapierichtlinie aufgenommen. „Damit sind die Absolvent*innen der neuen Weiterbildung offiziell Teil der vertragspsychotherapeutischen Versorgung“, erklärt Hentschel.

Finanzierung der Weiterbildung: weiterhin nicht geregelt

„Die Politik muss sich nun endlich um eine Finanzierung der Weiterbildung kümmern. Ansonsten riskieren wir einen Mangel an Psychotherapeut*innen in der Zukunft“, warnt der Bundesvorsitzende. „Aktuell sieht es so aus, dass Abolvent*innen der neuen Studienfächer keine Weiterbildungsplätze finden. Ohne diese können sie aber nicht die Fachpsychotherapeut*innen werden, die laut G-BA nun offiziell die zukünftige Versorgung übernehmen sollen.“

Richtlinie regelt Versorgung

„Die Psychotherapierichtlinie des G-BA regelt die Sprechstunde, Diagnostik, ambulante Psychotherapie und Rezidivprophylaxe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Hentschel. „Hier wird genau festgelegt, welche Behandlungsformen die Patient*innen in welchem Umfang erhalten, welche Qualifikationen bei den Psychotherapeut*innen vorliegen müssen, was dokumentiert und beantragt werden muss. Mit diesem Regelwerk wird ein einheitliches, verlässliches psychotherapeutisches Angebot definiert, auf das gesetzlich Versicherte psychisch erkrankte Menschen in Deutschland zugreifen können.“