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  • Veröffentlichungsdatum 09.09.2026
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Notfallversorgung: Psychische Erkrankungen stärker berücksichtigen

DPtV fordert Modernisierung sozialrechtlicher Befugnisse

„Menschen in akuten psychischen Krisen müssen in der Notfallversorgung angemessen berücksichtigt werden“, betonen Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Heute wurde in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages die Reform der Notfallversorgung (NotfallG) diskutiert. Die DPtV nahm als Sachverständige teil. „Psychotherapeut*innen leisten schon heute in der ambulanten Praxis wie im stationären Bereich einen wichtigen Beitrag zur akuten und zeitnahen Versorgung von Menschen mit akuten und schweren psychischen Erkrankungen. Dieses Potenzial muss die Reform konsequent nutzen.“

Integrierte Notfallzentren müssen psychische Erkrankungen mitdenken

Die DPtV begrüßt, dass die Notfallversorgung  künftig psychische Erkrankungen stärker berücksichtigen soll. „Psychotherapeut*innen verfügen über besondere Erfahrung in der Diagnostik psychischer Erkrankungen, in der Krisenintervention und in der Steuerung in die ambulante Weiterbehandlung“, sagt Maaß. Gleichzeitig mahnen Jochim und Maaß zu Realismus: „Für Integrierte Notfallzentren ohne eigene Fachabteilung für psychische Erkrankungen ergäbe sich rechnerisch ein täglicher Bedarf von rund 2.571 Bereitschaftsstunden.  Vor dem Hintergrund der kürzlich beschlossenen Budgetierung in der ambulanten Versorgung eine kaum zu bewältigende Aufgabe.“

Befugnisse modernisieren

Um das Potenzial psychotherapeutischer Praxen für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen besser zu nutzen, fordert die DPtV eine Modernisierung der sozialrechtlichen Befugnisse: eine Überweisungsbefugnis zur gezielten Steuerung und interdisziplinären Zusammenarbeit sowie die längst überfällige Befugnis zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und beruflicher Wiedereingliederung. „Das erspart Patient*innen unnötige Wege, stärkt die Zusammenarbeit der Berufsgruppen und entlastet die Versorgung insgesamt durch die Vermeidung von Doppelwegen“, so Jochim.

Nachbesserung beim Beitragsstabilisierungsgesetz weiterhin überfällig

Bei der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) war ein Entschließungsantrag zur Nachbesserung der darin enthaltenen Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen angekündigt worden. Dieser Antrag soll nach aktuellem Stand im Oktober behandelt werden. „Die angekündigte Nachbesserung, um die schwerwiegenden Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung abzumildern, ist weiterhin dringend erforderlich“, appellieren Jochim und Maaß eindringlich. „Wir erwarten eine zeitnahe Nachbesserung.“