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Orientierungspunktwert um 3,85 % angehoben
Der Bewertungsausschuss hat die Höhe des Orientierungspunktwert (OPW) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf 12,3934 Cent festgelegt. Dies entspricht einer Steigerung um 3,85 Prozent gegenüber dem 1. Januar 2024. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf diesen Wert geeinigt.
In der Gebührenordnung für die Leistungen gesetzlich Krankenversicherter, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), sind ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Punkten angegeben. Der Wert jeder Leistung ergibt sich erst aus der Multiplikation mit dem jährlich neu zu verhandelnden OPW. Die Vergütung für die psychotherapeutische Einzelsitzung (941 Punkte) steigt damit auf 116,63 Euro.
Auch wenn dieser Abschluss zum zweiten Mal in Folge die Verhandlungsergebnisse der zurückliegenden zehn Jahre deutlich übersteigt – die inflationsbedingten Steigerungen der Praxiskosten konnten mit diesem Abschluss nicht kompensiert werden. Auch der in der Bewertung der EBM-Leistungen enthaltende Psychotherapeutenlohn wird nicht entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung abgebildet.
Wir brauchen nun dringend eine Neufeststellung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Facharztvergleich sowie die Anhebung der Strukturzuschläge. Über die Strukturzuschläge werden die Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen anteilig finanziert. Sie orientieren sich an den Tarifentwicklungen der medizinischen Fachangestellten. Eine Anpassung steht seit dem 1.März 2024 aus.