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PPP-RL und das Warten in Kliniken auf mehr Psychotherapeut*innen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 in einer Änderung der Richtlinie zur Personalbemessung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) eine Vereinfachung des Nachweisverfahrens für die Erfüllung der Personalmindestanforderungen beschlossen, die unter anderem den ersatzlosen Verzicht auf die monats- und stationsbezogene Personalbemessung beinhaltet. Diese kann in Kliniken nun stationsübergreifend erfasst werden.
Auch gab es eine Flexibilisierung bei der berufsgruppenübergreifenden Anrechnung von Personal: So dürfen Fach- und Hilfskräfte unter bestimmten Umständen nun bis zu 5 % auf Ärzt*innen angerechnet werden. Die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen kann laut PPP-RL weiterhin uneingeschränkt auf Ärzt*innen angerechnet werden. Im Pflegedienst wird die Anrechnungsoption von 10 auf 15 % angehoben. Auch Personal in einschlägigen Aus- und Weiterbildungen kann deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Einrichtungen, die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen behandeln, können den erhöhten Versorgungsaufwand künftig in den Budgetverhandlungen vor Ort geltend machen.
Bedauerlich ist, dass der G-BA keine Verbesserung der Minutenwerte für Psychotherapeut*innen auf den Weg gebracht hat. Hier halten wir unsere Forderung nach mindestens 100 Minuten Einzelbehandlung pro Patient*in pro Woche und mindestens 180 Minuten Gruppenpsychotherapie aufrecht. Zu berücksichtigen ist zudem die Zeit für Diagnostik, Therapieplanung, Aufklärung, Visiten, Teambesprechungen, Kommunikation mit Angehörigen und regionalen Versorgungsstrukturen, Entlassmanagement und Dokumentation. Die aktuell vorgesehenen 49 Minuten als Mindestwert in der PPP-RL in der Regelbehandlung werden dem nicht gerecht.