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Psychische Erkrankung und Gefährlichkeit sind nicht gleichzusetzen
„Psychische Erkrankungen dürfen nicht pauschal mit einem erhöhten Gewaltrisiko gleichgesetzt werden. Die überwiegende Mehrheit psychisch erkrankter Menschen ist nicht wahrscheinlicher in diesem Sinne gefährlich als die Allgemeinbevölkerung. Pauschale Zuschreibungen verstärken Vorurteile, erschweren den Zugang zu Behandlung und tragen nicht zu mehr Sicherheit bei“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion über Änderungen der Psychisch-Kranken-Gesetze und eines erweiterten Datenaustauschs zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Sicherheitsbehörden wirbt die DPtV für eine differenzierte Debatte über psychische Erkrankungen und Gefährlichkeit.
Differenzierte Risikoeinschätzung statt pauschaler Zuschreibungen
Eine psychische Erkrankung allein erlaubt keine Aussage darüber, ob ein Mensch gefährlicher ist als andere. In den wenigen Fällen, in denen sich Fragen nach einem möglichen Risiko stellen, braucht es eine sorgfältige klinische Einschätzung sowie geeignete psychotherapeutische, ärztliche und unterstützende Angebote. „Wissenschaftlich fundierte Risikoeinschätzungen tragen dazu bei, dass Menschen mit einem tatsächlich erhöhten Risiko die Unterstützung und Behandlung erhalten, die sie benötigen. Gleichzeitig schützen diese davor, psychische Erkrankungen pauschal mit Gefährlichkeit gleichzusetzen“, so Elisabeth Dallüge, Stv. Bundesvorsitzende.
Evidenzbasierte Risikoeinschätzung für die psychotherapeutische Praxis
Mit der Online Veranstaltung „Was ist wirklich gefährlich? Risikoeinschätzung bei psychischen Erkrankungen zwischen öffentlicher Wahrnehmung, Evidenz und klinischer Praxis“ am 5. Oktober 2026 greift DPtV CAMPUS diese gesellschaftlich und fachlich relevante Fragestellung auf. Referent ist der Psychologische Psychotherapeut, forensische Sachverständige und Supervisor Dr. Bernd Borchard.