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  • Veröffentlichungsdatum 30.06.2025
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Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird höher vergütet

Die ständige Gebührenkommission mit Vertreter*innen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, die Gebühren der UV-GOÄ zum 01.07.2025 um 4,41 % zu erhöhen.

Dabei handelt es sich um eine weitere Stufe der linearen Gebührenerhöhung der UV-GOÄ, die 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren vereinbart wurde. Die Gebührenerhöhung orientiert sich an der Grundlohnsummen-Veränderungsrate und ist auf maximal 5 % begrenzt. Die jährliche Erhöhung gilt für sämtliche psychotherapeutische Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind. Diese kontinuierliche Steigerung der Honorare zum 1. Juli eines Jahres, zunächst mindestens bis 2027, bedeutet Honorarsicherheit für alle an der Unfallversicherung Beteiligten.

Weitere Anpassungen betreffen die Gruppentherapie nach Nummer P 31. Zur Steigerung und Sicherung der Behandlungsqualität bei Gruppentherapie ist eine Erhöhung des Abrechnungsanteils von 50 % auf 75 % je Teilnehmer bezogen auf die Gebühr P 28 vorgesehen. Die Abrechnung setzt die Fachliche Befähigung für Gruppenpsychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) voraus und ist auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers nachzuweisen. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bereits zum 1. Juli 2025 am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung teilnehmen, ist eine Übergangszeit für den Nachweis für ein Jahr nach Anforderung vorgesehen.