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  • Veröffentlichungsdatum 05.12.2025
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Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen fordern: Finanzierung der Weiterbildung!

Gemeinsam fordern Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die Finanzierung der fachpsychotherapeutischen und fachärztlichen Weiterbildung. Auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde ein Antrag dazu mit großer Mehrheit verabschiedet. Konkret forderten die Vertreter*innen, die Begrenzung auf maximal 2000 fachärztliche Weiterbildungsstellen abzuschaffen. „Hier in der KBV sind wir uns einig: Weiterbildung in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen ist wesentlich für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Bereichen“, betonte Dr. Anke Pielsticker, Stv. DPtV-Bundesvorsitzende, auf der Vertreterversammlung. Gemeinsam mit dem Stv. Bundesvorsitzenden Gebhard Hentschel unterstützte sie den Antrag, der gemeinsam von Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen gestellt wurde.

„Die Versorgung unserer psychisch kranken Menschen in Deutschland ist in Gefahr! Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des Psychotherapeutenberufs. Aber jetzt droht ein Mangel an qualifizierten Fachpsychotherapeut*innen – denn es fehlt eine Finanzierung der Weiterbildung! Es drohen gravierende Folgen für die Versorgung psychischer Erkrankungen“, betonte Pielsticker. „Hunderte Studienabgänger des Masterstudiengangs Psychotherapie haben keine Weiterbildungsplätze im ambulanten Bereich, sind frustriert und verunsichert. Auf dem Papier gibt es bundesweit über tausend Weiterbildungsplätze, aber ohne eine längst fällige Finanzierungszusage kann dort nicht begonnen werden. Real besetzt sind derzeit bundesweit nur etwa 80 Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und davon so gut wie keine Stelle in ambulanten Praxen.“

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Finanzierung der Weiterbildung festgeschrieben. Bislang gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung. Im Änderungsantrag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurden zwar erste Vorschläge gemacht, die ambulanten Praxen wurden jedoch mit keinem Wort erwähnt! Das ist ein Desaster für die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen. Das können wir uns nicht leisten! Denn ohne Gesetzesänderung fehlen die strukturellen Voraussetzungen, damit die Praxen die dringend benötigten Weiterbildungsstellen schaffen können“, warnte die Psychotherapeutin.