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  • Veröffentlichungsdatum 03.02.2025
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Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen jetzt im Videosetting möglich

Ab dem 1.1.2025 können Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch als Videositzungen anbieten.

Dabei gelten bestimmte qualitative Voraussetzungen: Psychotherapeutische Leistungen können als Videositzung durchgeführt werden, wenn kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten aus therapeutischer Sicht erforderlich ist oder die Patient*innen dies explizit wünschen. Grundsätzlich gilt, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung den persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen erfordern.

Daher sollen grundsätzlich jeweils mindestens 50 Minuten der Psychotherapeutischen Sprechstunden und 50 Minuten der probatorischen Sitzungen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden. Zudem gibt es eine Empfehlung, dass jeweils die erste Psychotherapeutische Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden.

Die aktuelle Psychotherapie-Vereinbarung ermöglicht Ausnahmen: Von den Regelungen einer mindestens 50-minütigen Präsenzsitzung bei Sprechstunde und Probatorik kann in begründeten Fällen abgewichen werden, insbesondere wenn dies die Patient*innen wünschen oder wenn dies psychotherapeutisch erforderlich ist, z.B. bei Immobilität oder aus Gründen eines notwendigen niedrigschwelligen Zuganges zur Psychotherapiepraxis bei bestimmen Erkrankungen.

Weitere qualitative Voraussetzungen finden Sie in den Psychotherapie-Vereinbarungen unter § 21.

Der Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) rückwirkend zum 1.1.2025 bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten Psychotherapeutischer Sprechstunden und Probatorik in Videositzungen angepasst. Die bekannten Mengenbegrenzungen auf 30 Prozent der Leistungen und 30 Prozent der Fälle mit ausschließlich im Videosetting behandelter Patient*innen im Quartal bleibt zunächst bestehen – eine Erweiterung dieser Prozentzahlen erwarten wir in den kommenden Monaten.