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Psychotherapeutische Versorgung nicht vor die Wand fahren!
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags warnte die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) gestern vor weiteren Einschnitten in die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung zur Verhinderung von Kurzzeittherapiezuschlägen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ersatzlos zu streichen“, sagte Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der DPtV. Die vorgesehenen Regelungen erschweren die Versorgung psychisch erkrankter Menschen, statt sie wie im Koalitionsvertrag gefordert, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, bestätigt Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der DPtV. Zugleich steht die Versorgung nach Einschätzung des Verbandes auch durch ungelöste Finanzierungsfragen in der Weiterbildung unter Druck.
25 Prozent weniger Versorgungsangebot möglich
Kritisch bewertete Maaß insbesondere die geplante Rückkehr psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: „Eine Rückkehr führt in den Folgejahren höchstwahrscheinlich zu einer drastischen Reduktion des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes um bis zu 25 Prozent.“
Zwei Drittel aller Psychotherapien sind Kurzzeittherapien
Auch bei den geplanten Einschnitte der Kurzzeittherapie sieht die DPtV erheblichen politischen Korrekturbedarf. „Etwa zwei Drittel aller Psychotherapien sind Kurzzeittherapien. Diese ermöglichen eine kompakte und hochwertige Versorgung und fördern so höhere Aufnahmekapazitäten in den psychotherapeutischen Praxen“, so Maaß. Gerade Praxen, die ihre Kapazitäten im Sinne der politischen Vorgaben ausgeweitet hätten, würden durch die vorgesehenen Kürzungen überproportional belastet.
Eigene Bedarfsplanung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ein weiteres Thema der Anhörung war die Bedarfsplanung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die DPtV fordert hierfür seit Langem eine eigenständige Regelung. Dazu betonte Maaß: „Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die eine Ausweisung einer eigenen separaten Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen vorsieht.“ Die DPtV verweist darauf, dass Kinder und Jugendliche wohnortnahe psychotherapeutische Angebote benötigen und die bisherigen Planungsmechanismen diesen Bedarf nicht ausreichend abbilden.