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  • Veröffentlichungsdatum 07.10.2025
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Reform der Ärzte-Zulassungsverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Ärzte-Zulassungsverordnung (ÄZV) überarbeiten und modernisieren. Dazu hat das BMG den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte“ vorgelegt. Die DPtV begrüßt die Änderungsvorschläge als eine zeitgemäße Modernisierung und Anpassung, die Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen entgegenkommen.

Mit der überarbeiteten Ärzte-ZV wird die Beantragung einer Zulassung erleichtert und das Zulassungsverfahren entbürokratisiert. Ausschusssitzungen könnten dann auch digital oder hybrid abgehalten werden. Es werden die Möglichkeiten zur Vertretung und zur Beschäftigung von Assistent*innen erweitert, insbesondere, wenn Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen wegen Krankheit ausfallen oder im Falle der Anstellung von Weiterbildungsassistent*innen.

Die Stellungnahme der DPtV konzentriert sich auf die Teile, bei denen wir Potenzial für die Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung oder Ergänzungsbedarf sehen.