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„Studiert, approbiert, blockiert … das kann so nicht bleiben!“

„Studiert, approbiert, blockiert … was nun? Das kann so nicht bleiben, weil wir dringend gesetzliche Regelungen brauchen, damit auch zukünftig eine qualifizierte psychotherapeutische Weiterbildung stattfinden kann“, forderte Dr. Anke Pielsticker, Stv. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), am Samstag in München. Auf einer Demonstration mahnte sie eine schnelle Regelung der Weiterbildungs-Finanzierung an. Die Studierenden der bayrischen Universitäten hatten die Veranstaltung gemeinsam mit der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisiert. „Wir fordern alle an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Politiker*innen und alle Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik auf: Schaffen Sie in der neuen Legislaturperiode schnell die notwendigen gesetzlichen Regelungen. Wir verlieren sonst den dringend benötigten psychotherapeutischen Nachwuchs. Ohne Weiterbildung gibt es keine Fachpsychotherapeut*innen“, betonte Dr. Pielsticker. Martin Wiehr (PsyFaKo-Konferenzrat) warnte: „Rund 30 Prozent aller Psychotherapeut*innen sind über 60 Jahre alt und stehen kurz davor, in Rente zu gehen.“
Einzelne Weiterbildungsplätze: Tropfen auf den heißen Stein
„Für die Tätigkeit in einer Praxis braucht man spezifische Kenntnisse und Kompetenzen – das kann man nur in angeleiteter ambulanter Tätigkeit erlernen. Die Weiterbildung in einer Weiterbildungsambulanz oder einer Praxis ist deshalb ein Pflichtbestandteil der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in. Deshalb brauchen wir die notwendigen Finanzmittel, um diesen ambulanten Weiterbildungs-Abschnitt zu realisieren“, sagte Psychotherapeutin Pielsticker. „Inzwischen gibt es in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen Förderungen für einige wenige Weiterbildungsplätze in ambulanten Praxen. Damit kann ambulante Weiterbildung angemessen durchgeführt werden, aber es sind viel zu wenige Stellen. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Deckungslücke dringend schließen
„Wir brauchen Regelungen für ein faires Gehalt für die Weiterbildungs-Psychotherapeut*innen. Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben Studium und Approbationsprüfung absolviert und Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Honorar aus den Behandlungsstunden reicht nicht aus, um davon die Betriebskosten und die Kosten für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung zu begleichen. Diese Deckungslücke muss geschlossen werden“, forderte Dr. Pielsticker in ihrer Ansprache. An die Einführung der neuen Weiterbildung 2019 erinnerte Dr. Nikolaus Melcop, Stv. Vorsitzender der DPtV-Landesgruppe Bayern und Präsident der Psychotherapeutenkammer Bayern: „Was vor 5,5 Jahren verpasst wurde, muss von der neuen Bundesregierung endlich ganz rasch und mit oberster Priorität gesetzlich geregelt werden!“