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Verzögerungen für psychisch erkrankte Menschen unzumutbar
„Das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) enthält viele Regelungen, die für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen echte Verbesserungen bedeuten würden. Wir appellieren an alle Parlamentarier, ihrer Verantwortung nachzukommen und das Gesetz unverzüglich zu verabschieden“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Das Gesetz würde die Bedarfsplanung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verbessern. Es würde besonders vulnerable Patientengruppen durch neue Ermächtigungen besser versorgen. Außerdem würde es bürokratische Hürden bei der Beantragung von Psychotherapien abbauen.“
Ohne geregelte Weiterbildung fehlen bald Fachkräfte
„Auch für das wichtige Thema Weiterbildung brauchen wir unbedingt das neue Gesetz. Die im Entwurf vorgesehene juristische Klarstellung zur arbeitsrechtlichen Position der Weiterbildungsteilnehmenden sowie die Einführung der Verhandlungsmöglichkeit für Weiterbildungsambulanzen sind notwendig, um die Weiterbildung überhaupt umsetzen zu können“, kommentiert Barbara Lubisch, stv. DPtV-Bundesvorsitzende, den Entwurf. Außerdem seien zur Realisierung der Weiterbildung weitere Regelungen notwendig, die bei der GVSG-Anhörung im Gesundheitsausschuss am 13. November noch einmal vorgetragen werden sollen. In den zurückliegenden Monaten hatten Studierende mehrfach mit Demonstrationen auf die Dringlichkeit entsprechender Regelungen aufmerksam gemacht. „Ohne eine geregelte Weiterbildung gehen uns dringend benötigte Fachkräfte verloren. Das ist für die Betroffenen und erst recht für die psychisch erkrankten Menschen eine Katastrophe“ bekräftigte Gebhard Hentschel. „Zum Wohl der psychisch Kranken sollte die Beschlussfassung zum GVSG jetzt umgehend zügig und konstruktiv erfolgen“.