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  • Veröffentlichungsdatum 09.09.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Weiterbildung zum*r Fach-Psychotherapeut*in nötig

DPtV veröffentlicht Stellungnahme zu Approbation nach neuem Recht

„Die Analyse zeigt: Nur mit einer abgeschlossenen Weiterbildung ist es in Zukunft möglich, eine selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit auszuüben“, betont Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). DPtV-Justiziar Dr. Markus Plantholz sorgt mit seiner Stellungnahme „Approbation nach neuem Recht – Reichweite, Möglichkeiten und Grenzen“ für Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs stehen derzeit vor dem Problem, ihre berufliche Zukunft zu planen. Aufgrund der nach wie vor unzureichend geregelten Finanzierung der Weiterbildung ist es schwierig, eine Weiterbildungsstelle zu finden. Der Gesetzgeber muss nun endlich handeln“, fordert der Bundesvorsitzende.

Psychotherapeutische Versorgung sicherstellen

„Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes können Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums die staatliche Approbationsprüfung zum*r Psychotherapeut*in ablegen. Die Approbation ist die Voraussetzung für die Weiterbildung zum*r Fach-Psychotherapeut*in“, erklärt Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der DPtV. Erst als Fach-Psychotherapeut*in kann man zum Beispiel eine Kassenzulassung erhalten. Aber zu was befähigt die Approbation? Wofür genau ist der Status „Fach-Psychotherapeut*in“ wichtig? Welche Beschränkungen gibt es durch Heilberufsgesetze und Gebietsbezeichnungen? Was sagt das Haftungsrecht? Was schreiben Krankenkassen und Beihilfe vor? „Mit unserer Stellungnahme möchten wir angehende Psychotherapeut*innen rechtlich unterstützen, die sich in einer schwierigen Situation befinden. Gleichzeitig ist sie ein Appell an die Politik, die notwendige Weiterbildung zu ermöglichen – das ist essenziell zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung“, sagt Psychotherapeutin Lubisch.