Aktuelles
Weiterentwicklung von Versorgung und Weiterbildung wichtig
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist uns sehr wichtig, denn neben vielen anderen Themen geht es darin auch um die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung und die Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung“, erklärt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Am heutigen Freitag findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes statt. Die DPtV veröffentlicht jetzt eine ausführliche Stellungnahme und legt Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vor. „Positiv sind Verbesserungen für die Kinder- und Jugendpsychotherapie und vulnerable Patient*innen – negativ hingegen die nach wie vor nicht ausreichende Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung”, sagt Hentschel.
Überweisungsbefugnisse für Psychotherapeut*innen
„Wir sehen viele gute Ansätze zur Verbesserung der Versorgung. Wir begrüßen besonders die geplante eigene Fachgruppe bei der Bedarfsplanung für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie die neu vorgesehenen Ermächtigungen zur Behandlung besonders vulnerabler Patient*innen“, lobt Hentschel den Gesetzesentwurf. „Wir schlagen aber noch einige Ergänzungen vor, insbesondere die regelhafte Überweisungsbefugnis für Psychotherapeut*innen. Außerdem reichen die bislang vorgesehenen Regelungen zur Weiterbildungsfinanzierung noch nicht aus, auch dazu haben wir noch einmal präzisierende Formulierungen vorgeschlagen und begründet.“
Weiterbildung: erneut Kundgebung vor Bundestag
Studierende und Psychotherapeut*innen versammeln sich heute erneut vor dem Bundestag, um mit einer Kundgebung der Forderung nach Weiterbildungsfinanzierung Nachdruck zu verleihen: „Keine Finanzierung – keine Therapie“. Erst am 6. Juni waren spontan zahlreiche Unterstützer*innen vor dem Bundestag für die Weiterbildungsfinanzierung auf die Straße gegangen. „Wir unterstützen die von den Studierenden vorbereitete Aktion. Eine funktionierende Weiterbildung ist für jede*n Studienabsolvent*in essenziell – aber auch für den Fortbestand der qualifizierten psychotherapeutischen Versorgung“, erklärt Barbara Lubisch, Stv. DPtV-Bundesvorsitzende. „Neben den Klarstellungen zur Realisierung der Weiterbildung in Ambulanzen brauchen wir unbedingt eine gesetzliche Regelung, die die Weiterbildung auch in den psychotherapeutischen Praxen und Kliniken ermöglicht – die bestehenden Regelungen reichen dafür nicht aus. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier noch nachzubessern.“