Aktuelles
Woche der seelischen Gesundheit: Junge Menschen in Fokus nehmen
„Etwa die Hälfte der psychischen Erkrankungen beginnt spätestens im Jugendalter. Wenn wir langfristig die psychische Gesundheit in Deutschland verbessern wollen, müssen wir heute bei den jungen Menschen ansetzen“, sagt Dr. Josepha Katzmann, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Mitglied im Bundesvorstand der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Anlässlich der Woche der seelischen Gesundheit 2025 fordert die DPtV mehr Engagement für Prävention und eine wohnortnahe, vernetzte Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Eigene Bedarfsplanung: überfällig
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung der Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ist ein wichtiges Vorhaben und dürfe nicht aus dem Blick geraten. „Für eine wohnortnahe Versorgung brauchen wir dringend mehr Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Lange Anfahrtswege und Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind für Betroffene und Familien eine unzumutbare Belastung“, betont Katzmann. „Je länger eine psychische Erkrankung unbehandelt besteht, desto höher ist das Risiko einer Chronifizierung, desto länger und stärker sind Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag eingeschränkt.“
Prävention in den Lebenswelten ansetzen
Kinder und Jugendlichen leben mit Belastungen und Risikofaktoren, die psychisch krank machen können – etwa Armut, psychisch erkrankte oder belastete Eltern, Schulstress, Krisenerleben. Aktuelle Studien zeigen, dass sich immer mehr junge Menschen einsam fühlen. Deshalb ist neben einer guten psychotherapeutischen Versorgung auch die Prävention psychischer Erkrankungen essenziell. „Kinder und Jugendliche, aber auch deren Eltern oder Bezugspersonen wie Lehrer*innen sollten umfassend darüber informiert sein, was der psychischen Gesundheit schadet und wie man früh entgegenwirken kann“, betont Katzmann. „Es gibt viele gute Ideen und Projekte, die aber oft nur kurzfristig finanziert oder in sehr kleinem Rahmen umgesetzt werden.“
Bessere Vernetzung über Hilfesysteme hinweg
Ein zentrales Anliegen bleibt die Förderung von Vernetzung zwischen den verschiedenen Hilfesystemen und Sozialgesetzbüchern. Die Richtlinie zur Komplexbehandlung nach § 92 Abs. 6b SGB V sei zwar ein erster Schritt, jedoch viel zu bürokratisch und auf schwer beeinträchtigte Kinder und Jugendliche beschränkt. „Wir brauchen flexible Lösungen, die auch dann greifen, wenn die soziale Beeinträchtigung noch nicht voll ausgeprägt ist“, so Katzmann.