Aktuelles
Zi-Praxis-Panel – Erhebung bis 30. Juni 2025 verlängert
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) hat die jährliche Erhebung der Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zum Beispiel in Honorarverhandlungen zu unterstützen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die DPtV unterstützt das Zi-Praxis-Panel und empfiehlt die Teilnahme.
Die Ergebnisse der anonymisierten Erhebung werden durch die zur jeweiligen Erhebungswelle erscheinenden Jahresberichte sowie durch Fachinformationen und Online-Informationsangebote der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sowie durch die KVen in der Praxisberatung eingesetzt. Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen zeigen auch die Unterschiede in der Einnahme- und Ausgabesituation ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen im Vergleich, belegen Diskrepanzen und Nachholbedarfe.
In diesem Jahr wurden etwa 69.000 Praxen angeschrieben. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und nur möglich, wenn Sie durch das Zi angeschrieben wurden und Zugangsdaten erhalten haben. Die Befragung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhaberinnen und Inhabern sowie Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil der Erhebung geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das Zi-Praxis-Panel im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Während der erste Teil von der jeweiligen Praxisinhaberin bzw. dem jeweiligen Praxisinhaber ausgefüllt werden muss, ist für den zweiten Teil im Regelfall die Einbindung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters zu empfehlen. Die Bearbeitung ist jedoch auch durch die Teilnehmenden selbst möglich.
Praxiskosten realistisch darstellen
Für Teilnehmer*innen ist es besonders wichtig, die im Verhältnis zu den nachgewiesenen Einnahmen hohen Praxiskosten abzubilden. Hier sollten beschäftigtes Praxispersonal, der hohe zeitliche Aufwand im Patientenkontakt und insbesondere auch im Praxismanagement, der Verwaltung und Praxispflege, Fortbildung etc. aufgezeigt werden.
Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen. Neben den regulären Erhebungsinhalten werden in dieser Erhebung Zufriedenheitsaspekte der niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer beruflichen Situation beleuchtet.
Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Diese beträgt 270 Euro je Einzelpraxis, 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabern, sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberater*innen oder verwandter Berufsgruppen vorliegt. Wird keine Bestätigung zu den Finanzdaten vorgelegt, wird die halbe Aufwandspauschale gezahlt.
Teilnehmende profitieren von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Das Zi sagt ein höchstmögliches Maß an Datenschutz zu. So werden die personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.
Die Erhebungswelle endet am 30. Juni 2025