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  • Veröffentlichungsdatum 10.03.2026
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Zi-Praxis-Panel – Jährliche Erhebung bis zum 31. Mai 2026

Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) die jährliche Erhebung der Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung gestartet. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt.

Die DPtV unterstützt das Zi-Praxis-Panel und empfiehlt die Teilnahme.

Ziel des Zi-Praxis-Panels ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Psychotherapeut*innen- und Ärzt*innenseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Die Ergebnisse der anonymisierten Erhebung werden durch die Jahresberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sowie durch die KVen in der Praxisberatung eingesetzt. Ziel ist es auch, mit repräsentativen Daten Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zum Beispiel in Honorarverhandlungen zu unterstützen. Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswelle zeigen u. a. erneut die Unterschiede in der Einnahme- und Ausgabesituation ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen im Vergleich. Sie belegen Diskrepanzen und Nachholbedarfe. Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung  aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird.

Im März 2026 beginnt die aktuelle Erhebungswelle des ZiPP.

In diesem Jahr werden etwa 70.000 Praxen angeschrieben. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Befragung erfolgt per Online-Fragebogen, welcher neben verschiedenen Merkmalen der Praxis sowie Angaben zu den Inhaberinnen und Inhabern sowie Angestellten in der Praxis auch die Finanzdaten der Praxen beleuchtet. Da das ZiPP im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Für eine adäquate Gesamtschau der wirtschaftlichen Ergebnisse der Praxen ist eine Abbildung der Praxiskosten zentral. Hier sollten beschäftigtes Praxispersonal, der hohe zeitliche Aufwand im Patientenkontakt und insbesondere auch im Praxismanagement, der Verwaltung und Praxispflege, Fortbildung etc. aufgezeigt werden.   

Zur 16. Erhebungswelle hat das Zi das ZiPP einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.

Auf diese Weise soll der Aufwand für die Teilnehmenden reduziert und die Teilnahme für die Niedergelassenen erleichtert werden:

>> Die bislang zur Erhebung der Finanzdaten vorgesehene Einbindung der Steuerberater*innen entfällt. Stattdessen erfolgt die Erhebung der Finanzdaten nunmehr auf Grundlage des in jeder Praxis vorliegenden Jahresabschlusses und der dazugehörigen „Anlage EÜR“ (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Diese liegt auch vor, wenn die Niedergelassenen den Jahresabschluss ohne Einbindung von Steuerberater*innen unter Verwendung von Buchhaltungs- oder Steuer-Software selbst erstellen.

>> Anstatt der bislang vorgesehenen Datenerhebung für vier Jahre werden nur noch zwei Jahre erfragt, in der aktuellen Erhebung die Jahre 2023 und 2024.

>> Diejenigen Praxen, deren Angaben für das Jahr 2023 bereits in der vorhergehenden Erhebung übermittelt wurden, müssen nur noch die Angaben für das Jahr 2024 ergänzen.

Der jährliche Schwerpunkt ist in dieser Erhebung die Krisenresilienz.

Vor dem Hintergrund multipler Krisen und der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Debatte zur Krisenresilienz in Deutschland soll ein Überblick geschaffen werden, wie Praxen auf mögliche Krisensituationen wie bspw. flächendeckende Ausfälle der Strom- und Energieversorgung oder der IT- und Telekommunikations-Infrastruktur vorbereitet sind. Zudem sollen Bedarfe bspw. für Informations- und Unterstützungsangebote identifiziert und Handlungsempfehlungen u. a. für die KVen und die KBV zur Krisenresilienz abgeleitet werden.

Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert.

Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale. Diese beträgt 180 Euro je Einzelpraxis, 240 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 280 Euro bei mehr als drei Inhabern. Um die Aufwandspauschale auszahlen zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Diese personenbezogenen Angaben werden ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.

Die Zi-Treuhandstelle dient auch als Ansprechpartnerin und Support bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar unter 0800 4005 2444 oder per E-Mail: kontakt@zi-ths.de