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  • Veröffentlichungsdatum 12.03.2021
  • Ort Berlin
  • Art Meldung

Update Corona-Impfungen: Psychotherapeut*innen ohne KV-Zulassung - FRIST 15.03.21

Sehr geehrte Mitglieder,

die Psychotherapeutenkammer Berlin hat einen Weg gefunden, Corona-Impfungen für Psychotherapeut*innen, die keine KV-Zulassung haben, möglich zu machen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich dafür zeitnah, bis zum 15.03.2021 um 18 Uhr bei der Psychotherapeutenkammer gemeldet haben müssen. 

Alle Details zum genau Vorgehen finden Sie im folgenden, von der Psychotherapeutenkammer versandten Informationstext:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

Vorstand und Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin haben sich in Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der KV Berlin sehr dafür eingesetzt, dass alle unsere Mitglieder zeitnah ein Impfangebot erhalten werden. Für die meisten von Ihnen werden sich auf der Grundlage dieser Absprachen nun Möglichkeiten für einen Impftermin ergeben. Gemäß § 3 der Impfverordnung „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“ sind für Psychotherapeut*innen insbesondere die folgenden Sätze relevant:

„4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren…“

Insbesondere trifft diese Verordnung zu auf:

  • Psychotherapeut*innen in Praxen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
  • Psychotherapeut*innen in Privatpraxen
  • Psychotherapeut*innen, die im Rahmen vom KJHG tätig sind
  • Psychotherapeut*innen im institutionellen Kontext mit Patientenkontakt

Für diese Mitgliedergruppen besteht die Möglichkeit, einen Impftermin zu beantragen. Die PTK Berlin wird allein auf Grundlage Ihrer Angaben einen Datensatz zusammenstellen, der aufgrund der eng gesetzten Frist ohne weitere inhaltliche Bearbeitung an die KV Berlin übermittelt wird. Die KV Berlin versendet die von der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung generierten Impfcodes an Sie. Alle weiteren Angaben (z. B. Alter u. ä.) werden bei der Terminvergabe im Impfzentrum abgefragt, von dort erhalten Sie auch konkrete Termine und alle weiteren Informationen.

Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Sie geben Vornamen, Namen und E-Mailadresse in das folgende Formular ein à https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/anmeldung-covid-19-impfung
  2. Mit Ihrer Eingabe bestätigen Sie, dass Sie zu einer der in der Impfverordnung genannten Personengruppen gehören.
  3. Mit Ihrer Eingabe stimmen Sie der Datenübertragung an die KV Berlin (ausschließlich für diesen Zweck) zu.
  4. Mit Ihrer Eingabe bestätigen Sie Ihre Impfwilligkeit.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Grundsätze:

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Wir bitten Sie darum, sich bei Fragen direkt an die Psychotherapeutenkammer Berlin zu wenden. 

Es grüßt Sie,

der Landesvorstand Berlin