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  • Veröffentlichungsdatum 27.01.2020
  • Ort Grevesmühlen
  • Art Meldung

Neue Zulasssungsmöglichkeiten für Psychotherapeut*innen in Mecklenburg-Vorpommern

Insgesamt 17,5 neue Sitze ...

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA wurde am 16.05.2019 geändert. Daraufhin hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen MV am 19.11.2019 einige Zulassungsbeschränkungen auch im Bereich der Psychotherapie aufgehoben und neue Zulassungsmöglichkeiten ausgeschrieben. Ohne Berücksichtigung des Mindestversorgungsanteils von ärztlichen Psychotherapeuten sowie nur Kinder und Jugendliche behandelnden Psychotherapeuten ergeben sich für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 17,5 neue Sitze. Hier die Zulassungsmöglichkeiten im Einzelnen:
- Stadt Rostock 5
- Landkreis Bad Doberan 6
- Landkreis Ludwigslust inklusive Amt Neuhaus 0,5
- Landkreis Uecker-Randow 1,5
- Kreisregion Neubrandenburg/M ST 0,5 sowie
- Kreisregion Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg 4

Bitte leiten Sie diese Information gerne auch an niederlassungswillige Kolleg*innen weiter. Der vollständige Zulassungsantrag muss bis spätestens 15. Februar 2020 bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Neumühler Straße 22 in 19057 Schwerin vorliegen. Der Ausschuss berücksichtigt beim Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig eingegangenen Zulassungsanträge.