Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 22.12.2021
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Aktuelle Regelung zur Erstattung von PoC-Schnelltests

Zeitgleich mit Redaktion und Versand unserer InfoMail Nr. 11/2021 erschien die Praxisinfo vom 20.12.2021 der KV Nordrhein mit aktualisierten Regelungen zur Abrechnung von PoC-Schnelltests auch für psychotherapeutische Praxen.

Aktuell gilt:

  • Sachkosten für PoC-Schnelltests / Selbsttests zur Eigenanwendung werden mit der Ziffer 88312 statt der Ziffer 97122 abgerechnet;
  • es wird vom 01.12.2021 bis zum 31.01.2022 ein Betrag von 4,50 € erstattet (statt 3,50 €).

Unter "https://coronavirus.nrw" finden Sie eine Kurzversion der Vergütungsübersicht. Ebenfalls finden Sie dort die aktuellen und bisherigen KVNO Praxisinfos.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV