Aktuelles
Aktuelle Regelung zur Erstattung von PoC-Schnelltests
Zeitgleich mit Redaktion und Versand unserer InfoMail Nr. 11/2021 erschien die Praxisinfo vom 20.12.2021 der KV Nordrhein mit aktualisierten Regelungen zur Abrechnung von PoC-Schnelltests auch für psychotherapeutische Praxen.
Aktuell gilt:
- Sachkosten für PoC-Schnelltests / Selbsttests zur Eigenanwendung werden mit der Ziffer 88312 statt der Ziffer 97122 abgerechnet;
- es wird vom 01.12.2021 bis zum 31.01.2022 ein Betrag von 4,50 € erstattet (statt 3,50 €).
Unter "https://coronavirus.nrw" finden Sie eine Kurzversion der Vergütungsübersicht. Ebenfalls finden Sie dort die aktuellen und bisherigen KVNO Praxisinfos.
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV