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  • Veröffentlichungsdatum 27.01.2022
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Corona-Pandemie: Abrechnung von PoC-Sachkosten für Privatpraxen im Bereich der KV Nordrhein

Über die Regelungen zur Abrechnung von PoC-Sachkosten für Praxen mit Kassenzulassung im Bereich der KV Nordrhein haben wir in den letzten InfoMails (s. InfoMail 11-2021 und ergänzende Meldung am 22.12.2021) berichtet. Aber auch Privatpraxen haben die Möglichkeit, sich die Kosten für PoC-Schnelltests über die KV Nordrhein erstatten zu lassen.

Notwendig ist hierzu eine Registrierung bei der KV Nordrhein in dem eigens dafür eingerichteten Portal.

Informationen zum Vorgehen finden Sie unter www.coronavirus.nrw/praxisinfos/ unter dem Punkt „Abrechnung Sachkosten Nicht-Mitglieder“.

Zum Portal der Online-Registrierung gelangen Sie hier: „Online Registrierung Corona Abrechnung.“

Wir haben für Sie ein Merkblatt erstellt, das Ihnen die Abwicklung von Registrierung im Detail aufzeigt: "Abrechnung von PoC-Sachkosten im Bereich der KV Nordrhein als Privatpraxis"

Erforderlich ist auch der Upload Ihrer Approbationsurkunde im „.pdf, .jpg, oder .png“-Format. Es macht also Sinn, diese Urkunde vorab noch einzuscannen.

Die KV Nordrhein bietet auf Ihrer Informationsseite außerdem noch folgende Merkblätter zum download an:

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem Vorgehen und vor allem: bleiben Sie selbst gesund!

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV

Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Dorothea Bodmann • Dr. Miriam Köhler • Julia Leithäuser
Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange