Aktuelles
Corona-Pandemie: Abrechnung von PoC-Sachkosten für Privatpraxen im Bereich der KV Nordrhein
Über die Regelungen zur Abrechnung von PoC-Sachkosten für Praxen mit Kassenzulassung im Bereich der KV Nordrhein haben wir in den letzten InfoMails (s. InfoMail 11-2021 und ergänzende Meldung am 22.12.2021) berichtet. Aber auch Privatpraxen haben die Möglichkeit, sich die Kosten für PoC-Schnelltests über die KV Nordrhein erstatten zu lassen.
Notwendig ist hierzu eine Registrierung bei der KV Nordrhein in dem eigens dafür eingerichteten Portal.
Informationen zum Vorgehen finden Sie unter www.coronavirus.nrw/praxisinfos/ unter dem Punkt „Abrechnung Sachkosten Nicht-Mitglieder“.
Zum Portal der Online-Registrierung gelangen Sie hier: „Online Registrierung Corona Abrechnung.“
Wir haben für Sie ein Merkblatt erstellt, das Ihnen die Abwicklung von Registrierung im Detail aufzeigt: "Abrechnung von PoC-Sachkosten im Bereich der KV Nordrhein als Privatpraxis"
Erforderlich ist auch der Upload Ihrer Approbationsurkunde im „.pdf, .jpg, oder .png“-Format. Es macht also Sinn, diese Urkunde vorab noch einzuscannen.
Die KV Nordrhein bietet auf Ihrer Informationsseite außerdem noch folgende Merkblätter zum download an:
- Abrechnung nach der Testverordnung
- Infobrief zur Abrechnung der Leistungen und/oder Sachkosten für Nicht-Mitglieder der KV Nordrhein
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem Vorgehen und vor allem: bleiben Sie selbst gesund!
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Dorothea Bodmann • Dr. Miriam Köhler • Julia Leithäuser
Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange