Anstellungsverhältnisse in Praxen und psychotherapeutischen MVZ aus arbeits- und zulassungsrechtlicher Sicht
Die “modernen” Kooperationsformen für psychotherapeutische Praxen setzen verstärkt auf die Anstellung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Praxen oder psychotherapeutischen MVZ.
Aber bisher bleibt eine wichtige Frage unbeantwortet: wie können angesichts der Besonderheiten in einer psychotherapeutischen Praxis die dafür notwendigen Arbeitsverträge fair gestaltet werden? Wie kann ein sinnvoller Interessenausgleich zwischen Arbeitgeberinnen und Angestellten erreicht werden? Welche Stolperfallen gibt es und wie kann die Auseinandersetzung darum fair geführt werden? Diese Fragen und viele Tipps zur Gestaltung werden in diesem Pilotseminar beantwortet werden.
Als Referent steht Ihnen Herr RA Christian Pinnow (Kanzlei d+b Rechtsanwälte, Düsseldorf) für einen einführenden Vortrag und Ihre Fragen in der anschließenden Diskussion zur Verfügung. Herr Pinnow ist Fachanwalt für Medizinrecht und schon lange als bewährter Referent für die Landesgruppe Nordrhein tätig.
Anmeldeschluss ist aus organisatorischen Gründen Montag, 27.03.23 / 12:00 Uhr.
Nach einer Teilnahmezusage durch die Landesgeschäftsstelle Nordrhein erhalten Sie am 27.03.23 den Zugangslink.
Die Plätze werden nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Mitglieder der Landesgruppe Nordrhein werden bis drei Wochen vor der Veranstaltung jedoch bevorzugt berücksichtigt.
Die Fortbildung ist bei der Psychothrapeutenkammer NRW akkreditiert. Teilnehmer*innen erhalten 3 Fortbildungspunkte.
Überblick
- Datum
- 28.03.2023 18:00 Uhr - 20:30 Uhr
- Ort
- Online
- Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: kostenfrei
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 25,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 12,50 €
- Veranstaltungsnummer
- 2023.04
- Unterrichtseinheit
- 3
Kontakt für Rückfragen
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Landesgeschäftsstelle Nordrhein