Termin
Liebe Kolleg*innen,
sie möchten sich in einer Praxis niederlassen und haben ein Interesse an der Arbeit mit vulnerablen Patient*innengruppen? Dann ist die 2025 neu geschaffene Möglichkeit der sog. „Ermächtigung“ vielleicht eine Chance für Sie? Viele Psychotherapeut*innen hören den Begriff „Ermächtigung“ zum ersten Mal – und fragen sich: Was ist das genau, für wen ist es gedacht und wie beantragt man das? Wir informieren und unterstützen
Dr. Markus Plantholz (Fachanwalt für Medizinrecht) erklärt verständlich und praxisnah, was eine Ermächtigung bedeutet, welche neue Möglichkeit es seit 2025 für die ambulante Versorgung bestimmter Patient*innengruppen gibt – z. B. für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Suchterkrankung oder erheblich eingeschränktem Funktionsniveau und sozialer Benachteiligung – und wie Sie eine Ermächtigung Schritt für Schritt vorbereiten und beantragen können.
Montag, 9. März 2026 | 19:00–21:00 Uhr | online
Referent: Dr. Markus Plantholz, Fachanwalt für Medizinrecht, Justiziar der DPtV
Moderation: Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der DPtV
Fortbildungspunkte sind beantragt
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Herzliche Grüße
Ihr DPtV-Bundesvorstand
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Bundesgeschäftsstelle
Am Karlsbad 15
10785 Berlin
www.dptv.de
Überblick
- Datum
- 09.03.2026 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
- Ort
- Online
- Kosten DPtV-Mitglied
-
- Normal: kostenfrei
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): kostenfrei
- Kosten Nichtmitglied
-
- Normal: kostenfrei
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): kostenfrei
- Veranstaltungsnummer
- BV2026_01
Kontakt für Rückfragen
clarachop@dptv.de