Elektronische Patientenakte (ePA)
Die „ePA für alle“ in der Psychotherapiepraxis
(Stand: 01.01.2026) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den bundesweiten Rollout der ePA ab dem 29.04.2025 festgelegt. Seit dem 01.10.2025 ist die Nutzung der ePA für alle Vertragspsychotherapeut*innen verpflichtend.
Zum 1. Januar 2026 wurden bereits erste Verbesserungen eingeführt. Durch das in Kraft getretene Gesetz zur Befugniserweiterung und Bürokratieentlastung in der Pflege (BEEP) wurde der Datenschutz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche verbessert. Nun gilt, dass die Befüllungspflicht für Behandelnde entfällt, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. Auch sind die Abrechnungsdaten, die durch die Krankenkassen automatisch eingestellt werden, nicht mehr für die Behandler*innen sichtbar. Die Verwaltung dieser Daten liegt nun automatisch in den Händen der Versicherten.
Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig. Versicherte können der Einrichtung bei ihrer Krankenkasse widersprechen, daraus dürfen ihnen keine Nachteile in der Gesundheitsversorgung entstehen. Sollten Versicherte der Einrichtung der ePA nicht widersprochen haben, können sie bei der Nutzung entscheiden, wer Zugang zur Patientenakte erhält.
Der Gesetzgeber hat besondere Hinweispflichten bei „Daten, deren Bekanntwerden Anlass zur Diskriminierung oder Stigmatisierung” sein können, geregelt und nennt sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen müssen ihre Patient*innen vor dem Einstellen dieser Daten auf ihre Widerspruchsrechte hinweisen, der Widerspruch ist in der Behandlungsakte der Praxis zu dokumentieren.
Die ePA steht immer wieder wegen Mängeln in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit in der Kritik; wir haben dazu wiederholt Stellung genommen. Über rechtliche Aspekte und die Nutzung der „ePA für alle“ haben wir in mehreren DPtV-Onlineveranstaltungen informiert. Die dazugehörigen Videos, die Vortragsfolien und weitere nützliche Infos zur ePA und Materialien für die Praxis finden Sie hier: