FAQ zum GKV-Spargesetz

Ihre Fragen – unsere Antworten

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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung erheblich. Mit der Umsetzung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes werden psychotherapeutische Leistungen ab Januar 2027 streng budgetiert und psychotherapeutische Praxen in ihrem Leistungsangebot begrenzt. In unseren FAQ haben wir die zahlreichen Fragen, die uns erreicht haben, aufgenommen und soweit wie möglich beantwortet.

Überblick

Auswirkungen der Änderungen im Einzelnen:

Auswirkungen der Änderungen für PiA

Was macht die DPtV gegen die aktuelle Entwicklung?