Ihre Fragen – unsere Antworten
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung erheblich. Mit der Umsetzung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes werden psychotherapeutische Leistungen ab Januar 2027 streng budgetiert und psychotherapeutische Praxen in ihrem Leistungsangebot begrenzt. In unseren FAQ haben wir die zahlreichen Fragen, die uns erreicht haben, aufgenommen und soweit wie möglich beantwortet.
Überblick
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Was ist der Unterschied zwischen morbiditätsbedingter Gesamtvergütung (MGV) und extrabudgetärer Gesamtvergütung (EGV)?
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Was stellt die Regelvergütung im System der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen dar?
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Orientierungswert, Punktwert, abgestaffelter Punktwert – was ist das?
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Was bedeutet Praxisbudget? Gibt es ein einzelnes Praxisbudget bzw. eine Budgetierung einer einzelnen Praxis?
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Wie funktionierten die früheren Individualbudgets?
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Warum waren psychotherapeutische Leistungen von der MGV ausgenommen?
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Was wurde aktuell beschlossen?
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Was bedeutet „Streichung der Angemessenheit“? Wofür ist das wichtig?
Auswirkungen der Änderungen im Einzelnen:
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Was bedeutet die Änderung konkret, wie tief könnten die Honorare fallen?
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Worauf basiert das psychotherapeutische Budget von 2027?
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Welche Leistungen wird die Budgetierung betreffen, welche nicht?
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Wie soll die Budgetierung bei halber Zulassung gehandhabt werden? Wie viele Patientenstunden wird man mit halbem und wie viele mit vollem Sitz noch machen können und bezahlt bekommen? Was ist mit den Sitzungen über die 18. Sitzung hinaus?
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Warum wird über „dringliche Diagnosen“ gesprochen und wer legt fest, was das ist? Was ist der Unterschied zwischen dringlicher Diagnose und schwerer Erkrankung? Soll ich dann in Zukunft nur noch komplexe Fälle behandeln?
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Kann ich auf private Patient*innen ausweichen?
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Kann ich auf Selbstzahlende ausweichen?
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Darf mein*e psychotherapeutischer Arbeitgeber*in einseitig das Gehalt kürzen?
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Kann ich Angestellten (Psychotherapeut*innen) kündigen?
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Darf ich die Patient*innen darauf hinweisen, dass Aktionen gegen die Honorarkürzungen laufen?
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Wie wird die Gruppentherapie budgetiert, wird nach Zeiteinheiten gerechnet?
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Betreffen mich die Änderungen im BStabG auch als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in? Gibt es hier Erkenntnisse?
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Was passiert mit den Zuschlägen zur Kurzzeittherapie?
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Gibt es Änderungen zum Konsiliarverfahren?
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Was passiert mit bereits vor 2027 begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Therapien? Kann ich diese weiterführen? Was bedeutet das konkret?
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Macht es Sinn, Patient*innen vermehrt in die Kostenerstattung und/oder in stationäre Therapien zu schicken? Gibt es hierzu eine Empfehlung Ihrerseits?
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Macht es Sinn, dieses Jahr noch möglichst viele Patientinnen aufzunehmen?
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Soll ich zu meinem halben Sitz noch einen zweiten halben Sitz dazukaufen? Werden die Sitze jetzt teurer oder billiger?
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Sollte man die Sitze kollektiv aufgeben?
Auswirkungen der Änderungen für PiA
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Sind Ausbildungsinstitute von der Honorarkürzung betroffen?
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Was ändert die vorläufige Aussetzung?
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Darf das Institut die Honorarkürzung an die PiA weitergeben?
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Besonders wichtig: Woran knüpft die Vergütung im Ausbildungsvertrag an?
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Was gilt für mögliche Einbehalte und spätere Rückforderungen?
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Was sollten betroffene PiA jetzt tun?
Was macht die DPtV gegen die aktuelle Entwicklung?
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Die DPtV ist auf mehreren Ebenen gleichzeitig aktiv:
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Was kann ich als Mitglied unternehmen?