Honorarkürzung und Budgetierung
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Psychotherapeut*innen helfen – Kassen kürzen! Die KBV hat im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig einen Erfolg erzielt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet weiterhin die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden psychotherapeutische Leistungen ab Januar 2027 streng budgetiert und psychotherapeutische Praxen in ihrem Leistungsangebot begrenzt. Hier finden Sie Infos, Material, Termine und Presse-Links. #WirHelfenIhrKürzt