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  • Veröffentlichungsdatum 30.01.2023
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Anpassung der neuen Approbationsordnung geplant

Nachdem im September 2022 die ersten Psychotherapie-Studierenden, die neue Approbationsprüfung absolviert haben, gibt es nun Pläne die Approbationsprüfung anzupassen.

Während die alte Prüfung für PiA aus schriftlichen Multiple Choice-Fragen besteht, sieht die neue Approbationsordnung eine anwendungsorientierte Parcoursprüfung mit fünf Stationen in fünf Kompetenzbereichen mit Schauspielerpersonen vor (vgl. Approbationsordnung, Abs. 2). Da sich die Umsetzung dieses neuen Prüfungsformates für die Hochschulen als sehr aufwendig und kostspielig erwies, hat das Bundesministerium für Gesundheit am 6. Januar 2023 einen Referentenentwurf zur Verordnung einer Änderung der Approbationsordnung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Parcoursprüfung in Zukunft nur noch an den ersten beiden Stationen mit Schauspielerpersonen abgehalten wird, während die restlichen drei Stationen mit einem videogestützten Format und anschließenden schriftlichen Fragen durchgeführt werden soll. Studierende, die die Prüfung bereits letztes Jahr durchlaufen, aber nicht bestanden haben, können die Prüfung dieses Jahr noch nach der aktuell geltenden Fassung der Approbationsprüfung ablegen.

Neben Änderungen zur organisatorischen Vereinfachung der Parcoursprüfung schlägt der Entwurf u. a. noch folgende Anpassungen vor:

  • Orientierungspraktikum Studium: Das Praktikum soll zukünftig auch in Einrichtungen abgehalten werden können, in denen keine Psychotherapeut*innen tätig sind, um die Praktikumsplatzsuche zu erleichtern.  
  • Die Zahl der Prüfer*innen in der Prüfungskommission wird von 12 auf 6 reduziert.
  • Die Schulung von Prüfer*innen und Schauspielpersonen soll auch mittels digitaler Formate möglich sein.

Nachdem der Bundesvorstand und die Nachwuchsgremien der DPtV im Vorfeld dazu diskutiert haben, begrüßt der Verband in seiner Stellungnahme eine organisatorische Vereinfachung der Parcoursprüfung durch videogestützte Formate, jedoch sollten mindestens zwei der fünf Prüfungsstationen weiterhin mit Schauspielpersonen stattfinden und auch bei den Stationen mittels Videoaufzeichnung sollte es im Anschluss einen mündlichen Frageteil geben, um den Praxisbezug der Approbationsprüfung weiterhin zu gewährleisten.

Die Anhörung zum Referentenentwurf fand am 30. Januar 2023 am Vormittag u. a. mit Beteiligung der DPtV statt. Ziel ist es, die Verordnung bereits zum 1. Juni 2023 zu verabschieden. Wir werden Euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.