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  • Veröffentlichungsdatum 18.02.2025
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Anpassung der Parcoursprüfung: Änderungen in Kraft getreten

Mit der am 1. November 2024 in Kraft getretenen Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen wurde das Prüfungsformat der anwendungsorientierten Parcoursprüfung überarbeitet.

Die fünf Kompetenzbereiche – Patientensicherheit, Diagnostik, Patienteninformation und -aufklärung, leitlinienorientierte Behandlungsempfehlung sowie therapeutische Beziehungsgestaltung – werden künftig nicht mehr in fünf separaten, sondern in zwei Stationen geprüft, wobei Inhalte und Bewertungsstruktur unverändert bleiben.

Grund für diese Anpassung war der hohe zeitliche und finanzielle Ressourcenaufwand für die Universitäten, der die ursprüngliche Prüfungsform langfristig nicht umsetzbar machte. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Beibehaltung der Parcoursprüfung, jedoch Reduzierung von fünf auf zwei Stationen.
  • Neue Prüfungsstruktur: In jeder Station werden zwei Kompetenzbereiche geprüft, während die therapeutische Beziehungsgestaltung in beiden Stationen geprüft wird.

Diese Änderungen betreffen alle Parcoursprüfungen ab dem 1. November 2024 und finden somit bereits in den Prüfungen im Frühjahr 2025 Anwendung.