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DPtV-PiA-Urteil zur 1.000-Euro-Regelung jetzt rechtskräftig
In unserer Meldung vom 02.07.2024 haben wir berichtet, dass ein PiA die Klinik, in der er die praktische Tätigkeit absolviert hatte, mit unserer Unterstützung verklagt hat und in zweiter Instanz gewonnen hatte. Jedoch war die beklagte Klinik zu dem Zeitpunkt dagegen in Revision gegangen.
Hier noch einmal der Hintergrund der Klage: Der PiA hatte in der PT I 30-Wochenstunden gearbeitet und von der Klinik dafür von den gesetzlich festgelegten mind. 1.000 Euro bei einer Tätigkeit in Vollzeitform - wie im Psychotherapeutengesetz in der Fassung von 2020 im § 27 Abs. 4 formuliert - anteilig nur 779,22 Euro monatlich vergütet bekommen hat. Die Klinik begründete dies damit, dass es sich um eine Teilzeit- und nicht um eine Vollzeitbeschäftigung von 38,5 oder 40 Stunden/Woche handele.
Wie auch in unserem Infoblatt „1.000-Euro-Regelung für PiA – Wochenarbeitszeit während praktischer Tätigkeit“ von 2021 bereits dargelegt, könnten jedoch 26 Stunden als Tätigkeit in Vollzeitform gem. § 27 PsychThG in der Fassung von 2020 angesehen werden, so dass dem PiA bei 30 Stunden Arbeitszeit in der Klinik mind. 1.000 Euro zugestanden hätten.
Das Landesarbeitsgericht hatte wegen der bislang nicht abschließend geklärten Rechtsfrage nach der Auslegung des §27 im Psychotherapeutengesetz die Revision gegen die Entscheidung zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Die Revision der Klinik ist nun am 29.4.2025 vom BAG zurückgewiesen worden. Damit ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Vollzeittätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn PiA eine Arbeitszeit von 26-27 Stunden in der Klinik im Rahmen der Patientenversorgung erbringen!
Elisabeth Dallüge aus dem DPtV-Bundesvorstand betont: „Wir setzen uns für eine gute Ausgestaltung der neuen Weiterbildung ein – gleichzeitig behalten wir die PiA im alten System im Blick. Die DPtV engagiert sich seit vielen Jahren für die Belange der PiA – und das führen wir fort. Auch wenn dieses Modell ausläuft, bleibt unser Ziel, dass niemand auf der Strecke bleibt.“