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DPtV-PiA-Klage zur 1.000-Euro-Regelung
Die DPtV hat einen PiA bei einer Klage gegen die Klinik, in der er die praktische Tätigkeit absolviert hat, unterstützt, die zunächst erfolgreich in zweiter Instanz gewonnen wurde.
Hintergrund der Klage ist, dass der PiA in der PT I 30-Wochenstunden gearbeitet hat und von der Klinik dafür von den gesetzlich festgelegten mind. 1.000 Euro bei einer Tätigkeit in Vollzeitform anteilig nur 779,22 Euro monatlich vergütet bekommen hat. Die Klinik begründete dies damit, dass es sich um eine Teilzeit- und nicht um eine Vollzeitbeschäftigung von 38,5 oder 40 Stunden/Woche handele.
Wie auch in unserem Infoblatt „1.000-Euro-Regelung für PiA – Wochenarbeitszeit während praktischer Tätigkeit“ von 2021 bereits dargelegt, könnten jedoch 26 Stunden als Tätigkeit in Vollzeitform gem. § 27 PsychThG in der Fassung von 2020 angesehen werden, so dass dem PiA bei 30 Stunden Arbeitszeit in der Klinik mind. 1.000 Euro zugestanden hätten.
Dies wurde in zweiter Instanz vom Gericht auch so gesehen und dem PiA mit seiner Klage Recht gegeben, so dass die Klinik ihm die Differenz für die gesamte Dauer der PT I nachzahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Beklagte Revision beantragt, welche vom Bundesarbeitsgericht zugelassen wurde. Wir werden über den weiteren Verlauf der Klage informieren.