Aktuelles für JPt

  • Veröffentlichungsdatum 10.09.2026
  • Ort
  • Art Meldung

Honorarkürzung bei PiA-Vergütung: Aktuelle Rechtslage und neue Informationen

Liebe PiA,

die Absenkung der Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen hat auch bei  Euch Fragen zu den Auswirkungen auf die Vergütung aufgeworfen. Nachdem die Vollziehung der Honorarkürzung vorläufig gerichtlich ausgesetzt wurde, stellt sich insbesondere die Frage, was dies für bereits vorgenommene oder weiterhin bestehende Kürzungen Eurer Vergütung bedeutet.

Entsprechende Rückmeldungen haben uns in den vergangenen Wochen sowohl im Rahmen der Mitgliederberatung, bei „Bundesvorstand im Gespräch – Spezial“ als auch im Kontakt mit dem JPt-Sprecher*innen-Team erreicht. Dies haben wir zum Anlass genommen, juristische Expertise zur aktuellen Rechtslage einzuholen und die wesentlichen Informationen für Euch gebündelt aufzubereiten.

Dazu stehen nun neue Infos auf der Homepage zur Verfügung:

  • Unsere FAQ auf der Themenseite zur Ausbildung  ordnet die Honorarkürzung und ihre vorläufige Aussetzung ein und erläutert, welche Bedeutung der konkrete Ausbildungsvertrag für die Vergütung haben kann.
  • Die Checkliste zum Ausbildungsvertrag unterstützt Euch dabei, die für Eure Vergütung relevanten Vertragsregelungen zu identifizieren und zu erkennen, wann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann.

Da sich die Ausbildungsverträge und Vergütungsregelungen unterscheiden, lässt sich die Situation nicht für alle PiA einheitlich beurteilen. Unsere Materialien sind deshalb eine Unterstützung und bieten eine fundierte Grundlage für eine erste Einordnung und das weitere Vorgehen.

Die DPtV behält die weitere rechtliche Entwicklung für Euch im Blick und wird über relevante Neuerungen zeitnah informieren.